Inhalt
Postulat Christoph Fink (Fraktion CVP/EVP/glp) und Mitunterzeichnende betr. Weiterführung Minigolfanlage/Beantwortung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 6. November 2017
- Beschreibung
- Am 17. Mai 2017 haben Christoph Fink (Fraktion CVP/EVP/glp) und Mitunterzeichnende folgenden Vorstoss eingereicht:
«Der Stadtrat soll prüfen, wie die Minigolfanlage im Kleinholz Olten weitergeführt werden kann.
Begründung: Minigolf ist grundsätzlich eine sinnvolle Freizeitaktivität, die von weiten Bevölkerungskreisen geschätzt wird. Viele Jahre konnte sich auf dem Gebiet der heutigen «Platanen» eine Minigolf-Anlage halten. Leider ist der jetzigen Anlage westlich der Eishalle kein Erfolg beschieden; die Betreiber gingen konkurs (gemäss Amtsblatt des Kantons Solothurn, Nr. 18, vom 55.2017, Seite 849). Die Möglichkeit, Minigolf an einem warmen Sommerabend in der Stadt Olten zu spielen, ist sicher auch ein Faktor, der zur Wohnqualität unserer Stadt beiträgt.
Aus meiner Sicht ist eine Minigolf-Anlage auch heute in der Stadt Olten durchaus gewinnbringend zu betreiben; es braucht dazu ein gutes Betriebskonzept, initiative Leute und allenfalls auch vorübergehende Unterstützung durch die Einwohnergemeinde Olten. Der Stadtrat soll prüfen, wie er mithelfen kann (allenfalls mit Unterstützung des Postulanten), einen Sommerbetrieb der Minigolf-Anlage so rasch wie möglich wieder auf die Beine zu stellen. Ich kann mir auch gewisse Synergie mit dem Strandbad Olten vorstellen, insbesondere im Bereich der Restauration. Jedenfalls ist der Betrieb einer Minigolf-Anlage etwa ähnlich unterstützenswert wie der Betrieb einer Badeanstalt oder einer Eishalle.»
* * *
Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadtpräsident Martin Wey den Vorstoss wie folgt:
Der Betrieb der Minigolf-Anlage durch den Betreiberverein hat sich als nicht rentabel erwiesen; auch die Sportpark Olten AG hat nach einer Versuchsphase auf eine Weiterführung verzichtet. Die Stadt Olten sieht sich aus finanziellen Gründen nicht in der Lage, die Kosten für den Betrieb zusätzlich zu übernehmen. Synergien mit dem Strandbad sind aufgrund der räumlichen Distanz nicht vorhanden; eine Verlegung der Minigolf-Anlage zur Badi ist aus Platzgründen nicht möglich.
Der Stadtrat sieht somit keine Möglichkeit, die Minigolf-Anlage, die zudem einen Investitionsbedarf in sechsstelliger Höhe aufweist, weiterzuführen oder deren Weiterführung finanziell zu unterstützen, und empfiehlt dem Gemeindeparlament daher, das Postulat nicht erheblich zu erklären.
Zugehörige Objekte
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