Am 22. Juni 2017 haben Arnold Uebelhard (Fraktion SP Olten / Junge SP) und Mitunter-zeichnende folgenden Vorstoss eingereicht:
«Das Postulat bittet den Stadtrat zu prüfen, ob und wie Einflussmöglichkeiten sich eröffnen, um die genannte Institution zur Pflege eines Teils unserer älteren Mitbürger am jetzigen Standort bestehen zu lassen. Schwerpunktmässig geht es um Baurechtsfragen, allenfalls gibt es Berührungspunkte mit den Sozialen Diensten.
Begründung:
Anlass zu diesem Postulat ist die Absicht des „Vereins Haus zur Heimat“, 75 Alters- und Pflegeheimbetten an den geplanten Standort Rickenbach zu verlegen. Nach dem Entscheid der Gemeindeversammlung Rickenbach am 12. Juni, das entsprechende Bauland nicht im Baurecht abzugeben, ist dies nicht mehr möglich. Allerdings lautet die Replik der Vereinsverantwortlichen auf dieses Verdikt, dass das 35-Millionen-Projekt „nicht gestorben“ sei und Ideen für andere – allerdings noch nicht konkrete – Standorte vorhanden seien.
Eine breitere Öffentlichkeit wurde aufmerksam auf das Vorhaben am 10. Mai 2017. Der Kern sei die geografische Trennung zwischen der Pflege, die neu in Rickenbach geplant war, und Alterswohnungen in Olten. Es wurde erläutert, dass das bestehende Gebäude langfristig den erweiterten Anforderungen nicht mehr entspreche und ein Ausbau-Vorprojekt des bestehenden Hauses an den Auflagen der Stadt Olten scheiterte. Rickenbach könne ein Grundstück aufgrund persönlicher Beziehungen anbieten. Bei Pflegebedürftigkeit sei der Ort der Rundumbetreuung weniger wichtig. Der Verein hätte 5 Millionen für Investitionen zurückgestellt, angewiesen sei er aber auf langfristig anlegende Investoren.
Der Jahresbericht „Haus zur Heimat 2015“ macht keine Hinweise auf den Umzug nach Rickenbach. Es geht um die Auslastung, Einflusselemente auf die Jahresabrechnung („leicht rote Zahlen“), das Amt für Soziale Sicherheit konnte grosse Fortschritte zur Kenntnis nehmen, es „attestierte…einen guten Entwicklungsstand“, es läge ein „Vorprojekt HzH 2020 beim Bauamt und dem Stadtrat vor“, „…gesetzliche Auflagen für das Weiterkommen“ seien sehr hoch, dennoch solle „das Vorprojekt zum Ausführungsprojekt weiterentwickelt“ werden. „Das Projekt HzH 2020 bietet enormes Entwicklungs- und Synergiepotential für das Quartier…zurzeit die einzige Institution der Langzeitpflege auf der rechten Aareseite“. (S. 2) Die Pflege und Betreuungsqualität sei gut bei günstigen Kosten. „Unser Betrieb stellt sich der Zukunft“. (S. 3) Es werden diverse Verbesserungen am Gebäude und den Betriebsabläufen aufgeführt und hingewiesen auf „die grüne Oase “, geschätzt von den Bewohnern. Es gelten, „das Haus zur Heimat in eine gute Zukunft zu entwickeln.“ (S. 11) Als Nichtfachmann findet der Postulant eine „Investitionskostenpauschale“ von CHF 4‘162‘540.85. (S. 18)
Zusammenfassend sind die Postulanten der Meinung, dass bei dieser recht unübersichtlich scheinenden Situation mit in deren Vorgeschichte intensiven Gesprächen zwischen der Einwohnergemeinde Olten und dem Verein Haus zur Heimat erneut Kontaktaufnahmen notwendig sind. Insbesondere sind erneut Baufragen anzugehen, wird doch wiederholt darauf verwiesen. Es ist die Aufgabe unseres Gemeinwesens, für die pflegebedürftigen Bewohner, deren Stimme wir bisher nicht vernommen haben, einzustehen. Die angedachte „Vision“ mit der Verlegung nach Rickenbach scheint nicht zukunftstauglich zu sein, die
Hoffnung auf langfristig anlegende Investoren oder den Entscheidungsträger freier Markt wirkt wenig vertrauenerweckend. Immerhin sollen die CHF 35 Millionen eine Rendite abwerfen, bei 3 % CHF 1,05 Mio., aufzubringen von den wahrscheinlich 87 Bewohnern mit deren AHV-Rente, 2. Säule, Ersparnisse und (in steigendem Masse) Ergänzungsleistungen. Die medizinischen Dienstleistungen wie die Hausärzte und das Kantonsspital Olten sind nah. Das Haus zur Heimat ist eine sehr gut funktionierende und allseitig dankbar geschätzte soziale Institution auf der rechten Aareseite der Stadt Olten, es liegt in niemandes Interesse, sie zu zerstören.
Der Postulant dankt dem Oltner Tagblatt für die Begleitung der Vorgänge.»
Im Namen des Stadtrates beantwortet Baudirektor Thomas Marbet den Vorstoss wie folgt:
Bereits im Rahmen ihrer Sitzung vom 26. Januar 2015 wurde der Baukommission Olten (BK) ein Vorprojekt zu einer geplanten Erweiterung des Alters- und Pflegeheimes «Haus zur Heimat» (Bauherrschaft) zur Prüfung unterbreitet. Die BK war dabei zur Auffassung gelangt, dass bei den aufgezeigten hohen Verdichtungsmassnahmen ein besonderer Fokus auf die Qualität hinsichtlich Architektur, Städtebau, Freiraumgestaltung, Eingliederung in bestehende Strukturen usw. zu richten sei und das städtebaulich verträgliche Mass der Ausnützung unter Berücksichtigung dieser Aspekte nach Möglichkeit in Form eines Qualitätsverfahren geklärt werden müsse.
In einem ersten Schritt wurden von einem durch die Bauherrschaft beauftragten Architekten eine städtebauliche Strategie / räumliche Vorgehensweise entwickelt.
Gestützt auf die vorgenannte städtebauliche Strategie / räumliche Vorgehensweise wurden in einem kooperativen Verfahren Bauherrschaft / Baudirektion diverse mögliche Varianten untersucht.
Diese Varianten wurden der Baukommission am 12. Dezember 2016 zur Stellungnahme unterbreitet. Dabei verdankte die Baukommission die erfolgte städtebauliche Analyse und die darauf aufgebauten standortspezifischen Konzeptvarianten. Dabei hat sich eine (Hof-) Variante als grundsätzlich quartierverträglich und als Grundlage für die Weiterbearbeitung herauskristallisiert.
An einer gemeinsamen Sitzung vom 5. Mai 2017 zwischen Vertretern der Bauherrschaft und der Baudirektion hat die Bauherrschaft die gute kooperative Zusammenarbeit mit den Vertretern der Baudirektion Olten explizit verdankt. An dieser Sitzung eröffneten die Vertreter der Bauherrschaft, dass der Verein Haus zur Heimat am bisherigen Standort auf der rechten Aareseite festhalten, aber das Angebot mittelfristig auf Alterswohnen beschränken wollen. Parallel dazu beabsichtigen sie jedoch ein Pflegezentrum (unter dem gleichen Verein) mit ca. 75 Betten an einem zusätzlichen Standort zu realisieren. Dieses vom Verein beschlossene Szenario sei auf dem bisherigen Grundstück auf Grund der Parzellengrösse in Olten leider nicht realisierbar.
An einer weiteren Sitzung mit Vertretern der Stadtbehörde Olten vom 10. Juli 2017 im Beisein von Herr Dr. Martin Wey, Stadtpräsident, und Herr Thomas Marbet, Baudirektor, hat der Geschäftsführer und Vorsitzender der GL vom Haus zur Heimat, Herr Marco Pedruzzi, noch einmal bekräftigt, dass die Bauherrschaft nach wie vor gewillt sei, ihr geplantes Vorhaben umzusetzen (Trennung Pflegeheim / niederschwelliges Alterswohnen). Aufgrund der vorhandenen Parzellengrösse, Wirtschaftlichkeits- und Betriebsgründen sei dies in Olten jedoch undenkbar.
Diese unternehmerische Entscheidung ist von der Stadt Olten zu akzeptieren und kann durch die Bau- und Planungsbehörde nicht weiter aktiv beeinflusst werden.
Im Sinne der Erwägungen und der getroffenen Abklärungen beantragt der Stadtrat dem Gemeindeparlament das Postulat zu überweisen und als erfüllt abzuschreiben.