Inhalt
IA Immobilien Anlage AG, Multergasse 14, 9000 St. Gallen/Ersatzabgabe für 4 nicht erstellte Autoabstellplätze
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 28. August 2017
- Beschreibung
- Die IA Immobilien Anlage AG, Multergasse 14, 9000 St. Gallen, beabsichtigen, gemäss Baugesuch Nr. 2016-163 den Umbau und Sanierung von Wohnungen mit Anbau Balkone und den Ausbau des Dachgeschosses in der Liegenschaft Ringstrasse 3, GB Olten Nr. 2510 zu realisieren.
Die Vorschriften der kantonalen Bauverordnung (KBV) verlangen, dass bei der Erstellung, Erweiterung oder Zweckänderung von Bauten und baulichen Anlagen auf dem Baugrundstück oder in seiner Nähe ausreichende Abstellflächen für Fahrzeuge zu schaffen sind. Für die Berechnung der erforderlichen Autoabstellplätze gelten die Richtlinien «Abstellplätze für Motorfahrzeuge» des Baureglements der Stadt Olten (BauR).
Der geplante Umbau und die Sanierung der Wohnungen mit Anbau Balkone und Ausbau des Dachgeschosses erfordert den Ausweis von 4 zusätzlichen Autoabstellplätzen. Wie aus den Unterlagen hervorgeht, können auf dem Baugrundstück GB Olten Nr. 2510 keine Autoabstellplätze erstellt werden. Somit ist sind die geforderten Autoabstellplätze in Form einer Ersatzabgabe auszukaufen.
Die Liegenschaft Ringstrasse 3, 4600 Olten, befindet sich gemäss Bauzonenplan der Stadt Olten in der Kernzone. Die Ersatzabgabe für die 4 nicht erstellten Autoabstellplätze beträgt 4 x CHF 6'000.00 = CHF 24'000.00 (Art. 184 BauR).
Beschluss:
Der Stadtrat von Olten erlässt auf Antrag der Baudirektion folgende Verfügung:
1. Für den Umbau und Sanierung der Wohnungen mit Anbau Balkone und Ausbau des Dachgeschosses der Liegenschaft Ringstrasse 3, GB Olten Nr. 2510, gemäss Baugesuch Nr. 2016-163, ist der Einwohnergemeinde der Stadt Olten, auf Grund der Vorschriften von Art. 184 BauR, für 4 nicht erstellte Autoabstellplätze eine Ersatzabgabe von CHF 24'000.00 zu entrichten.
2. Die Leistung der Ersatzabgabe für die nicht erstellten Autoabstellplätze wird in der zwischen der Einwohnergemeinde der Stadt Olten und der Eigentümerin von GB Olten Nr. 2510, IA Immobilien Anlage AG, Multergasse 14, 9000 St. Gallen, abzuschliessenden Vereinbarung geregelt.
3. Die Baudirektion wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.
Rechtsmittel
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Zustellung beim Stadtrat von Olten Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und zu begründen.
Zugehörige Objekte
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