Inhalt
Sozialregion Olten/Vorpraktikum
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 24. April 2017
- Beschreibung
- Ausgangslage
2. Erwägungen
Mit Beschluss vom 13. März 2006 regelte der Stadtrat den Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten. Das Angebot von Ausbildungsplätzen wurde grundsätzlich als positiv erachtet. Für die Sozialregion Olten lohnt sich die Anstellung von Praktikantinnen und Praktikanten. Einerseits erledigen Praktikantinnen und Praktikanten kostengünstig Arbeiten (u.a. Standard-Abläufe), die sonst von teurerem und besser qualifiziertem Personal zu erledigen sind. Anderseits entscheiden sich Praktikantinnen und Praktikanten häufig dazu, eine Ausbildung zu absolvieren und bei der Sozialregion weiter tätig zu bleiben. Die Sozialregion Olten konnte so bereits mehrere Sozialarbeitende und Berufsbeistände gewinnen und einsetzen.
3. Wirtschaftlichkeit
Die Praktikantenlöhne sind wie folgt festgelegt:
Grundlohn pro Monat
Vorpraktikum 1‘023.-
- Praktikum 1‘776.-
- Praktikum 1‘992.-
- Praktikum 2‘207.-
Die Kosten für die Zeit vom 01.09.2017 bis am 31.12.2017 betragen CHF 4'092. Da die Sozialregion aktuell 0.1 Stellen Sozialarbeit nicht besetzt hat, sind diese Kosten kompensiert.
Die Kosten für die Zeit vom 01.01.2018 bis am 28.02.2018 betragen CHF 2'046 und sind über das Budget zu bewilligen.
Beschluss:
1. Der befristete Einsatz einer (Vor-) Praktikantin 100% für 6 Monate (01.09.2017 bis 28.02.2018) wird bewilligt.
2. Die Sozialdirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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