Inhalt
Aussenwirtschaft Café Berva/Bewilligungserteilung für die Nutzung Öffentlicher Grund (gesteigerter Gemeingebrauch)
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 27. März 2017
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Mit Eingabe des Baugesuchs 2016-123 vom 1. März 2017 ersuchen die Bauherrin Ceyda Ikiler, Neuquartier 16, 4665 Oftringen, und der Eigentümer der Liegenschaft, Ecoreal Schweiz Immobilien Anlagestiftung, Stockerstrasse 60, 8002 Zürich, um die Bewilligung
einer Aussenwirtschaft an der Konradstrasse 23 in Olten. (siehe beiliegenden Situationsplan 1:50).
2. Erwägungen
Der zu beabsichtigende nutzbare Platz befindet sich vollumfänglich auf städtischem Grundeigentum, daher ist die Bewilligung für den gesteigerten Gemeingerbrauch von öffentlichem Grund durch den Stadtrat zu erteilen. Die gewünschten Abmessungen des öffentlichen Grundes betragen links und rechts der Eingangstüre zum Lokal je 2.60 m Länge und 0.80 m Breite und werden von der Verwaltung (Gewerbe und Baudirektion) als unproblematisch eingestuft.
Bei der geplanten Bestuhlung bleibt eine Trottoirbreite von 2.03 m, die von den Fussgängern genutzt werden kann. Die gesetzliche Mindestbreite von 1.50 m wird daher eingehalten. In Absprache mit der Baudirektion müssen Tische und Stühle festmontiert sein (unverschiebbar), so dass der freie Trottoirbereich nicht verengt werden kann. Diese Auflage wurde beim Hotel Astoria, Hübelistrasse 15 zur Konradstrasse hin, ebenfalls in Anwendung gebracht. Die Öffnungszeiten für Aussenwirtschaften richten sich nach dem behördenverbindlichen Plan (Boulevardplan) vom September 2013.
Alle einschlägigen Normen, Vorschriften und Bedingungen sind nicht Gegenstand dieser Bewilligung und müssen gesondert eingeholt werden.
Beschluss:
1. Der Betreiberin des Café Berva, Ceyda Ikiler, Konradstrasse 23, 4600 Olten, wird die Bewilligung für den gebührenpflichtigen öffentlichen Grund zur Betreibung einer Aussenwirtschaft erteilt.
2. Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung der Einwohnergemeinde Olten festgesetzt (2.60 m x 0.80 m x 2 = 4.16 m2 à CHF 40.00/m2 Sommersaison = CHF 166.40 (CHF 30.00/m2 Wintersaison = CHF 124.80).
3. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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