Inhalt
Sportpark Olten AG, Leistungsvereinbarung/Anpassung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 13. März 2017
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Auf Antrag der Sportpark Olten AG (SPOAG) hat der Stadtrat am 5. Dezember 2016 Vorge-hensvarianten hinsichtlich der Minigolfanlage im Kleinholz diskutiert. Der Probebetrieb in den Jahren 2015 und 2016 war defizitär. Der von der Minigolf AG gewünschte Betrieb durch die SPOAG lief ab und es besteht zudem ein Investitionsbedarf. Der Stadtrat stimmte dem An-trag der SPOAG auf Nichterneuerung der Leistungsvereinbarung betr. Minigolf zu.
2. Erwägungen
Die Produktgruppe Minigolf wird vollständig aus der Leistungsvereinbarung gelöscht.
Es stellte sich die Frage, ob und wie die 15'000 Franken Subventionen ab 2017 neu verteilt werden sollten. Da das Parlament und abschliessend das Volk für die Jahre 2015 bis 2018 einen jährlichen Gesamtbeitrag von 700‘000 Franken genehmigt hat, wurde entschieden die Subventionen neu an die Vereine zu verteilen. Die Direktion Bildung und Sport hat an einem Standortgespräch am 12. Dezember 2016 sich entsprechende Gedanken gemacht und die Ergebnisse mit der SPOAG abgeglichen.
Bisherige Übersicht der maximalen Subvention von CHF 310‘000.- pro Jahr bis 31.12.2016:
- EHC Olten Nachwuchs 2000: CHF 135‘000.-
- Eislaufclub Olten: CHF 75‘000.-
- EHC Olten AG, 1. Mannschaft: CHF 40‘000.-
- EHC Olten AG, Junioren: CHF 30‘000.-
- SC Altstadt: CHF 15‘000.-
- Betrieb Minigolf: CHF 15‘000.-
Neu ab 01.01.2017:
- EHC Olten Nachwuchs 2000: CHF 143’000.-
- Eislaufclub Olten: CHF 79‘000.-
- EHC Olten AG, 1. Mannschaft: CHF 40'000.--(bleibt gleich)- EHC Olten AG, Junioren: CHF 32’000.-
- SC Altstadt: CHF 16’000.-
Die Leistungsvereinbarung soll entsprechend angepasst werden.
3. Finanzielle Konsequenzen
Die Anpassung hat keine finanziellen Konsequenzen für die Stadt Olten.
Eine positive finanzielle Konsequenz hat die Anpassung für die Sportvereine.
Beschluss:
1. Der Stadtrat genehmigt die Anpassung der Leistungsvereinbarung mit der Sportpark Olten AG, welche ab 01.01.2017 folgende Subventionsbeiträge vorsehen:
- EHC Olten Nachwuchs 2000: CHF 143’000.-
- Eislaufclub Olten: CHF 79‘000.-
- EHC Olten AG, 1. Mannschaft: CHF 40‘000.- (bleibt gleich)
- EHC Olten AG, Junioren: CHF 32’000.-
- SC Altstadt: CHF 16’000.-
2. Die Direktion Bildung und Sport wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
---|