Am 28. September 2016 hat die SP Olten/Junge SP Region Olten zuhanden des Stadtrats folgende Interpellation eingereicht:
1. Hintergrund
Im Verlaufe der vergangenen Monate hat die Information der Behörden zu Baustellen auf dem Strassennetz und die Signalisation für Fussgänger, Velofahrer und den motorisierten Verkehr wiederholt zu Unmut in der Bevölkerung gesorgt. Was Ortsunkundige, die sich nicht zurechtfinden, darüber denken, erfahren wir meistens nicht. Vielleicht kommen sie auch nie mehr nach Olten. Beispiele sind die Arbeiten an der Ziegelfeldstrasse zusammen mit den Arbeiten im Schöngrundquartier, an der Solothurnerstrasse und der Hammerkreuzung, an der Jurastrasse und die Umgestaltung der von Roll-Strasse zwischen Alter Aarauerstrasse und Unterführungsstrasse.
2. Fragen an den Stadtrat
a. Teilt der Stadtrat die Auffassung der Interpellanten, dass eine gute Signalisierung von Sperrungen und Umleitungen, die auf die Bedürfnisse der einzelnen Nutzergruppe abgestimmt ist, die klar und eindeutig ist und keine Zweifel über den richtigen Weg aufkommen lässt, einen wesentlichen Beitrag zum Image und der Attraktivität der Stadt leisten kann und damit auch die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer besser gewährleistet ist.
b. Teilt der Stadtrat die Auffassung der Interpellanten, dass eine proaktive, gute und frühzeitige Information der Bevölkerung mit Erklärungen und verbindlichen Terminangaben wesentlich dazu beitragen kann, den Unmut über die Behinderungen und Störungen deutlich zu reduzieren?
c. Werden für die Baustellen im Strassenbereich jeweils frühzeitig verbindliche Konzepte für die Signalisierung für die verschiedenen Verkehrsteilnehmer erstellt?
d. In welcher Grössenordnung liegt der Anteil einer konzeptionell einwandfreien Signalisierung und Information an den Gesamtkosten einer typischen Strassensanierung?
e. Wer ist innerhalb der Stadtverwaltung für die Planung und Signalisierung bei Sperrungen und Umleitungen bei Baustellen auf öffentlichem Grund zuständig?
f. Wer ist innerhalb der Stadtverwaltung für die Planung der Signalisierung bei Sperrungen und Umleitungen auf öffentlichen Strassen und Trottoirs bei Baustellen auf privatem Grund zuständig?
g. Wer ist innerhalb der Stadtverwaltung für die Sicherung einer guten Qualität der Signalisierung für alle Verkehrsteilnehmer bei Sperrungen und Umleitungen zuständig?
h. Erachtet der Stadtrat die aktuelle Signalisierung (Stand Ende September 16) im Bereich von Roll-Strasse für Fussgänger, Velofahrer und Autofahrer für den Zugang zum Sälipark als klar, eindeutig und vollständig?
i. Erachtet der Stadtrat die Signalisierung bei der „Hammer-Kreuzung“, von der Ringstrasse her kommend, als gutes Beispiel einer professionellen Umsetzung eines ausgereiften Konzeptes? Auf ein provisorisches Strassenschild ist der folgende Text aufgeklebt, welcher auf ein weisses Blatt gedruckt wurde: „Ampel beachten!!! Bei Rot hier halten!“.
j. Ist der Stadtrat bereit, der Signalisierung und der Information bei Baustellen im Strassenbereich mehr Gewicht beizumessen?
* * * * * * * * *
Stadträtin Iris Schelbert-Widmer beantwortet die Interpellation im Namen des Stadtrats wie folgt:
Zu den Fragen der Interpellanten
a. Teilt der Stadtrat die Auffassung der Interpellanten, dass eine gute Signalisierung von Sperrungen und Umleitungen, die auf die Bedürfnisse der einzelnen Nutzergruppen abgestimmt ist, die klar und eindeutig ist und keine Zweifel über den richtigen Weg aufkommen lässt, einen wesentlichen Beitrag zum Image und der Attraktivität der Stadt leisten kann und damit auch die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer besser gewährleistet ist.
Der Stadtrat teilt diese Meinung. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer muss jederzeit gewährleistet sein.
b. Teilt der Stadtrat die Auffassung der Interpellanten, dass eine proaktive, gute und frühzeitige Information der Bevölkerung mit Erklärungen und verbindlichen Terminangaben wesentlich dazu beitragen kann, den Unmut über die Behinderungen und Störungen deutlich zu reduzieren?
Der Stadtrat ist sich bewusst, dass eine frühzeitige Information der Bevölkerung den Unmut über Behinderungen und Störungen reduziert.
c. Werden für die Baustellen im Strassenbereich jeweils frühzeitig verbindliche Konzepte für die Signalisation für die verschiedenen Verkehrsteilnehmer erstellt?
Es wird unterschieden zwischen Signalisationsmassnahmen auf Kantonsstrassen und Gemeindestrassen.
Für umfangreichere Arbeiten auf der Kantonsstrasse werden die Signalisationsmassnahmen mit dem Kreisbauamt und den Polizeiorganen abgesprochen. Die Zuständigkeit liegt beim Kreisbauamt.
Bei Gemeindestrassen werden diese mit der Direktion Öffentliche Sicherheit (Abteilung Ordnung und Sicherheit), bei welcher die Zuständigkeit liegt, besprochen. Werden durch die Arbeiten bestehende Werkleitungen berührt, sind die besonderen Weisungen beim Werkeigentümer frühzeitig einzuholen.
Das Verkehrskonzept wird jeweils vorgängig durch ein von der Bauherrschaft beauftragtes Ingenieur-/Planungsbüro erstellt. Dieses enthält alle Signalisationsmassnahmen sowie notwendige Umleitungen. Das Planungsbüro stellt das Verkehrskonzept den betroffenen Behörden vor (Bauunternehmern, Abteilung Ordnung und Sicherheit, Tiefbauamt, BOGG, a.en, usw.). Nach Konsultation und Bereinigung wird das Verkehrskonzept durch die Abteilung Ordnung und Sicherheit genehmigt.
In der Vergangenheit musste festgestellt werden, dass die Bauherrschaften, aufgrund von Bauverzögerungen, das festgelegte Verkehrskonzept nicht zeitgerecht umgesetzt haben. Daher wurde nun eine Arbeitsgruppe (Abteilung Ordnung und Sicherheit/Tief¬bauamt) eingerichtet, welche die Prozessabläufe und zeitlichen Vorgaben definiert. Diese neuen Vorgaben werden den jeweiligen Bauunternehmern mit der Baubewilligung durch die Baudirektion eröffnet.
d. In welcher Grössenordnung liegt der Anteil einer konzeptionell einwandfreien Signalisierung und Information an den Gesamtkosten einer typischen Strassensanierung?
Diese Frage kann so nicht beantwortet werden, weil jede Baustelle andere Voraussetzungen und Kosten hat. Wird eine Ampelanlage benötigt, verdoppelt und verdreifacht sich der Anteil sofort, je nach Dauer der Benützung der Ampelanlage.
e. Wer ist innerhalb der Stadtverwaltung für die Planung der Signalisierung bei Sperrungen und Umleitungen bei Baustellen auf öffentlichem Grund zuständig?
Siehe Antwort c.
f. Wer ist innerhalb der Stadtverwaltung für die Planung der Signalisierung bei Sperrungen und Umleitungen auf öffentlichen Strassen und Trottoirs bei Baustellen auf privatem Grund zuständig?
Private Bauherren sind gemäss der Baubewilligung verpflichtet, die Benützung von öffentlichem Grund mit den Behörden abzusprechen.
Die privaten Installationen auf öffentlichem Grund werden entweder durch die Baudirektion (grössere Bauvorhaben) oder durch die Direktion Öffentliche Sicherheit (Abteilung Ordnung und Sicherheit [Mulden und Parkplätze]) bewilligt.
Betrifft die Sperrung und Umleitung auf öffentlichen Strassen eine Kantonsstrasse, so liegt die Zuständigkeit beim Kreisbauamt in Absprache mit der Polizei Kanton Solothurn.
g. Wer ist innerhalb der Stadtverwaltung für die Sicherung einer guten Qualität der Signalisierung für alle Verkehrsteilnehmer bei Sperrungen und Umleitungen zuständig?
Sämtliche Baustellen müssen gemäss den Schweizer Normen (SN)-Normen signalisiert werden. Die Signalisation wird durch den Bauunternehmer ausgeführt.
Die Abnahme der Signalisation und Absperrung erfolgt auf den Gemeindestrassen durch die Direktion Öffentliche Sicherheit (Abteilung Ordnung und Sicherheit). Auf den Kantonsstrassen erfolgen die Signalisations- und Absperrmassnahmen in Absprache mit dem zuständigen Kreisbauamt und der Polizei Kanton Solothurn. Nach der Abnahme ist der Bauunternehmer für die ganze Zeitdauer der Baustelle dafür verantwortlich, dass die Signalisation und Absperrung in einwandfreiem Zustand ist.
h. Erachtet der Stadtrat die aktuelle Signalisierung (Stand Ende September 16) im Bereich von Roll-Strasse für Fussgänger, Velofahrer und Autofahrer für den Zugang zum Sälipark als klar, eindeutig und vollständig?
Die Von Roll-Strasse wurde gemäss den SN-Normen für sämtliche Verkehrsteilnehmer mittels Rechtsabbiegeverbot sowie einem Allgemeinen Fahrverbot korrekt signalisiert. Der Einzug der Anwohner Aarepark via Tiefgarage sowie die Messe in Olten führten jedoch dazu, dass die Signalisation „Allgemeines Fahrverbot“ für eine kurze Zeitdauer für die Anwohner Aarepark sowie den ÖV aufgehoben wurde. Für die restlichen Verkehrsteilnehmer änderte sich an der vorangegangen Signalisation jedoch nichts.
i. Erachtet der Stadtrat die Signalisation bei der „Hammer-Kreuzung“, von der Ringstrasse herkommend, als gutes Beispiel einer professionellen Umsetzung eines ausgereiften Konzeptes? Auf ein provisorisches Strassenschild ist der folgende Test aufgeklebt, welcher auf ein weisses Blatt gedruckt wurde: „Ampel beachten!!! Bei Rot hier anhalten!“.
Aus Sicherheitsgründen muss bei einer Baustelle in dieser Grössenordnung der Verkehr mittels Lichtsignalanlage geführt werden. Insbesondere wenn auf dem Bauabschnitt eine Buslinie durchführt. Für optimale Sichtverhältnisse auf die Lichtsignalanlage wird die Platzierung der Lichtsignalanlage je nach Baufortschritt angepasst und um einige Meter verschoben. Bei einer solchen Verschiebung der Lichtsignalanlage fuhren die von der Ringstrasse herkommenden Verkehrsteilnehmer trotz Rotlicht zu weit in den Kreuzungsbereich ein, was dazu führte, dass der auf der Solothurnerstrasse herkommende Linienbus nicht mehr genügen Platz hatte um in die Ringstrasse abzubiegen. Diesbezüglich musste kurzfristig eine Lösung gefunden werden, um das Problem schnellstmöglich zu beheben. Durch die provisorische Beschilderung mit dem Aufdruck „Ampel beachten!!! Bei Rot hier anhalten!“ konnte das Problem gelöst werden.
j. Ist der Stadtrat bereit, der Signalisierung und der Information bei Baustellen im Strassenbereich mehr Gewicht beizumessen?
Der Stadtrat und die entsprechenden Direktionen werden wie bisher auch künftig bei Baustellen den Fussgängern, dem Veloverkehr, sowie auch dem motorisierten Verkehr, insbesondere in Bezug auf die Verkehrssicherheit, grösste Bedeutung zumessen. Zur Optimierung der Baustellensignalisationen werden wie, unter c erwähnt, Vorgaben für Bauunternehmer ausgearbeitet.
Bei umfangreichen Verkehrsmassnahmen aufgrund von Baustellensignalisationen wird die öffentliche Kommunikation vermehrt notwendig sein.