Am 16. Mai 2016 haben Ruedi Moor (SP/Junge SP) und Mitunterzeichnende bei der Stadtkanzlei folgenden Vorstoss eingereicht:
„Der Stadtrat wird beauftragt zu prüfen, wie eine Anpassung der Signalisierung möglich ist, so dass das Velofahren in den Teilen der Unterführung, die der öffentlichen Hand gehören (Stadt, Kanton, SBB) und die für die gemeinsame Nutzung von Velofahrern und Fussgängern geeignet sind, legal wird.
Begründung:
Die Verbindung für Velofahrer zwischen den Wohnquartieren auf der rechten Aareseite und der Innenstadt ist nach wie vor unbefriedigend, da sie entlang der viel befahrenen Unterführungsstrasse mit Kreuzung des Postplatzes oder Sälistrasse mit dem angrenzenden Kreisel führen. Vor allem der „Sälikreisel“ ist für Velofahrer, die von der Innenstadt in die südöstlichen Wohnquartiere auf der rechten Aareseite gelangen wollen, unangenehm und teilweise gefährlich. Das gleiche gilt für die Unterführungsstrasse und am späteren Abend, wenn die Lichtsignalanlage ausgeschaltet ist, für den Postplatz.
Die Querung durch die Winkelunterführung ist weniger attraktiv, da das Velo über eine lange Distanz geschoben werden muss. Als Grund für das Velofahrverbot wird die Opposition der privaten Grundeigentümer, die einen Teil der Unterführung besitzen, angeführt. Rund ¾ der Unterführung sind aber Eigentum der öffentlichen Hand. Ein Nebeneinander von Velofahrern und Fussgängern scheint wie auf der Alten Brücke und in der Innenstadt durchaus möglich.
Es gibt keinen einleuchtenden Grund, wieso auf diesen Teilen das Velofahren nicht legalisiert werden kann.“
* * *
Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadtpräsident Martin Wey den Vorstoss wie folgt:
1. Ausgangslage
Eine Aufwertung der Winkelunterführung ist eine seit Jahren bestehende Forderung aus der Bevölkerung; zudem wurde schon mehrfach eine Öffnung der Unterführung für den Veloverkehr postuliert. Nicht gerade vereinfachend wirken sich dafür die Besitzverhältnisse aus: Die Flächen in der Unterführung unter den Strassenarealen und unter den Gleisanlagen gehören zwar der Stadt; der Abschnitt der Unterführung unter der Überbauung Winkel selbst gehört jedoch deren Grundeigentümerschaft.
Eine Studie in kooperativer Zusammenarbeit mit der Grundeigentümerschaft hatte 2012 aufgezeigt, dass es für die vielfältigen Herausforderungen keine befriedigende Lösung gibt. Ein Kauf der gesamten Winkelüberbauung würde der Stadt Olten zwar freie Hand für eine Aufwertung gewähren; selbst bei der Gründung einer Immobiliengesellschaft, damit nur ein Teil des Kaufpreises als Eigenkapital eingebracht werden müsste, ist inklusive
Aufwertungsmassnahmen jedoch mit Kosten in zweistelliger Millionenhöhe zu rechnen. Der Erwerb lediglich der relevanten Teile der Unterführung würde zwar den Kaufpreis reduzieren; bei allen Entscheiden wäre jedoch die Zustimmung der Mehrheitseigentümerschaft der Überbauung erforderlich, die auch den Unterhaltsaufwand bestimmen würde. Und bei einer Miete des Untergeschosses – mit oder ohne Veloverkehr – wären Investitionen in die Aufwertung in keiner Weise gesichert. Geprüft wurde ferner die Errichtung einer Fussgänger- und Velorampe ab Bahnhofstrasse, welche die unterirdische Führung minimal auf die Bahngleise reduziert und mit welcher der private Teil der Winkelunterführung umgangen werden könnte. Auch allein für diese wäre – bei allen Herausforderungen einer Anbindung ans bestehende Netz – mit Investitionskosten zwischen 4 und 6 Mio. Franken zu rechnen.
Knapp vom Parlament als nicht umsetzbar beurteilt wurde im September 2014 eine in der Folge eingereichte Volksinitiative «Stadtseiten verbinden», welche die Realisierung einer für den Velo- und Fussverkehr sicheren, direkten und hellen Verbindung zwischen (alter) Aarauerstrasse und Alter Brücke forderte. Der Stadtrat verwies dabei auf die geprüfte breite Palette von Varianten, aus der sich keine zugleich technisch und finanziell machbare und in seinen Augen für die Umsetzung des Initiativbegehrens geeignete Massnahme herauskristallisiert habe, die sich auch aktuell umsetzen liesse.
Die Unterführung Winkel wurde wieder Thema unter anderem im Rahmen des Mobilitätsplans und des Projektes Sälipark 2020, wo einmal mehr die Bedeutung der Querungen im Fuss- und Veloverkehr zur Verbindung der Stadtseiten und somit auch der Innenstadt und des Bifangquartiers festgehalten und eine Verbesserung der bestehenden Situation postuliert wurde.
Dieser Zielvorstellung steht entgegen, dass der private Besitzer nach wie vor eine Benützung seines Abschnitts mit Fahrrädern ablehnt. Er hat indessen Pläne für eine Attraktivierung in seinem Abschnitt vorgelegt: Nachdem bereits zum Lärmschutz eine Glastüre Richtung Innenhof der Winkelüberbauung erstellt werden konnte, hatte er ursprünglich weitere Glastüren in der Unterführung selber zur Schaffung einer Mall angeregt. Bereits im Jahre 2014 hat die SMP Invest AG ein Baugesuch für den Einbau von 2 Schiebetüren in der Passage bei der Baudirektion eingereicht. Auf dieses Baugesuch konnte aufgrund des gültigen Teilbebauungsplanes und Vereinbarungen nicht eingetreten, resp. für die Realisierung keine Bewilligung erteilt werden.
In der Zwischenzeit hat die SP zwei Vorstösse eingereicht, eine Motion „Winkel wird freundlicher für alle“, die einen Neuanstrich und eine Erneuerung der Beleuchtungsanlage verlangt, und das vorliegende Postulat „Winkel wird freundlicher für Velofahrer“, das den Stadtrat beauftragen will zu prüfen, wie das Velofahren in Teilen der Unterführung legalisiert werden kann.
2. Erwägungen
Die stadtinterne Abschätzung der Situation aus Sicht von Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bau hat bezüglich der Forderung, das Velofahren in Teilen der Unterführung zu legalisieren, Folgendes ergeben:
- Mit der Winkelunterführung besteht heute schon eine sichere Verbindung für Velofahrende, die ihr Fahrzeug durch die Unterführung stossen. Die Zufussgehenden hätten im Übrigen nicht alle Freude an einer (teilweisen) Öffnung für Velos, sondern wünschen schon heute verstärkte Massnahmen zu ihrem Schutz.
- Der Teil der Unterführung im Privatbesitz darf auch weiterhin nicht mit dem Velo befahren werden. Wird der übrige Teil für den Veloverkehr geöffnet, wächst der Druck auf den Mittelteil. Dieser müsste entsprechend – sofern überhaupt möglich – mit Nutzungen oder baulichen Massnahmen „verstellt“ werden, um die Velofahrenden zum Absteigen zu zwingen, was auch die Attraktivität für die Zufussgehenden schmälert.
- Die heutige Fahrt mit dem Velo durch die Unterführung ist verboten. Bei Unfällen haften weder die Stadt noch der private Grundbesitzer, sondern die Unfallverursacher, welche das Fahrverbot missachten. Die Kontrolle über dessen Einhaltung obliegt der Kantonspolizei. Eine teilweise Öffnung für Fahrräder, kombiniert mit einer effizienten Sperrung des Abschnitts im Privatbesitz, würde die Frage der Haftung verschieben: Die Stadt als Grundbesitzer wäre dann verantwortlich, dass alle Verkehrsteilnehmenden, auch die Zufussgehenden, die Unterführung sicher nutzen können.
- Dafür wären aufwändige Umbauten erforderlich, sofern die geltenden Vorschriften überhaupt eingehalten werden können. So entspricht beispielsweise das Rampengefälle auf beiden Seiten der Unterführung nicht den geltenden Normen für das Befahren mit Velos; ob überhaupt genügend Platz für normgerechte Rampen vorhanden wäre, muss mit einem grossen Fragezeichen versehen werden. Sicher aber wären die dafür erforderlichen Umbauten mit beachtlichen Kosten verbunden, die sich erst dann rechtfertigen liessen, wenn die Unterführung als Ganze befahren werden könnte.
Aus den erwähnten Erwägungen heraus empfiehlt der Stadtrat dem Gemeindeparlament, das Postulat zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen.