Inhalt
Renovation Stadtkirche/Subventionsbeitrag Einwohnergemeinde
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 23. November 2016
- Beschreibung
- Die christkatholische Oltner Stadtkirche wird derzeit einer umfassenden Aussen- und Innensanierung unterzogen. Die Christkatholische Kirchgemeinde Region Olten hat die Einwohnergemeinde um einen Subventionsbeitrag an die Sanierungskosten von 6,56 Mio. Franken ersucht. Der Stadtrat beantragt dem Gemeindeparlament im Gegenzug zu unentgeltlichen Nutzungsrechten des Kirchengebäudes und des Sockels die Gewährung eines Beitrags von 500‘000 Franken an die Renovation des Oltner Wahrzeichens im Stadtzentrum.
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen nachfolgenden Bericht und Antrag:
1. Ausgangslage
Die 1806 bis 1813 nach Plänen von Blasius Baltenschwiler – Erbauer auch der Alten Brücke – erstellte Stadtkirche bedarf dringend einer Renovation. Saniert werden müssen unter anderem die Aussenfassade und der Dachstock; das seit langem nicht mehr dichte Kirchendach muss komplett neu eingedeckt werden. Im Innern wird die gesamte Raumschale gereinigt und neu gestrichen. Eine Sanierung und einen teilweisen Ersatz braucht auch die gesamte Heizungsanlage. Erneuert wird zudem die gesamte Elektroninstallation. Neu eingerichtet wird im Innern ein Gemeinschaftsgrab. Die Werktagskapelle auf der Ostseite des Chorraums wird zum Sekretariat der Kirchgemeinde umfunktioniert; auf der darüber liegenden Empore wird das Pfarrbüro installiert. Dadurch werden am bisherigen Sitz der Kirchgemeinde an der Kirchgasse 15 Lokalitäten für andere Nutzungen frei.
Die Christkatholische Kirchgemeinde Region Olten hat an einer Urnenabstimmung im vergangenen November die umfassende Aussen- und Innensanierung abgesegnet. Die Renovationskosten werden auf 6,56 Mio. Franken veranschlagt; davon entfallen rund zwei Drittel auf den Innenraum, der Rest auf den Aussenbereich. Die Christkatholische Kirchgemeinde hat sich zum Ziel gesetzt, rund 3,5 Mio. Franken via Fundraising durch Drittelmittel finanzieren zu lassen. Bereits liegen Zusicherungen der kantonalen und eidgenössischen Denkmalpflege in der Höhe von rund 1,2 Mio. Franken vor. Mit Gesuch vom 6. Juli 2016 hat die Kirchgemeinde an den Stadtrat ein Gesuch für einen Subventionsbeitrag in der Höhe von rund einem Drittel des Fundraisingzieles gestellt. Dieser Beitrag – so die Gesuchsteller – würde unterstützend helfen bei weiteren Gesuchen n Stiftungen und Grossspender/innen.
Der Start der Aussenrenovation ist im Herbst 2016 vorgesehen, die Innenrenovation soll Mitte 2017 beginnen. Mit einer Fertigstellung der Arbeiten wird im Herbst 2018 gerechnet.
2. Erwägungen
Die vor über 200 Jahren durch die Stadt erstellte Stadtkirche im Zentrum der verkehrsberuhigten Innenstadt gehört zum Stadtbild von Olten. Laut dem Inventar der neueren Schweizer Architektur (INSA) handelt es sich um eine barock-klassizistische Pfeilerhalle nach dem sogenannten Vorarlberger Schema , mit strenger, klassizistischer Fassade und mit hölzernen (statt der ursprünglich vorgesehenen) steinernen Turmaufsätzen über den kurzen Querhausarmen. Aufgeführt wird ferner die vorgelagerte, niedrige Terrasse mit Freitreppe. Von Bedeutung – nicht nur für die Stadt Olten – ist zudem das monumentale Gemälde des Jüngsten Gerichts an der Apsiswand von Sebastian Gutzwiller, nach einem Entwurf von Martin Disteli.
Die Kirche wie auch der Sockel, auf dem sie steht, befinden sich gemäss Zonenplan der Stadt Olten in der Altstadtzone. Die Stadtkirche wurde zudem mit Regierungsratsbeschluss vom 14. März 1939 als geschütztes, historisches Kulturdenkmal in das „Amtliche Inventar der unter öffentlichem Schutz stehenden Altertümer des Kantons Solothurn“ aufgenommen. Die Eingriffsmöglichkeiten sind dadurch eng beschränkt. Unter anderem wurden von der kantonalen Denkmalpflege auch die Kirchenbänke als erhaltenswert beurteilt, was die Nutzungsmöglichkeiten einschränkt. Bereits heute wird die Kirche indessen auch für Veranstaltungen ausserhalb des kirchlichen Betriebs genutzt, so unter anderem für Konzerte, und es konnten auch schon verschiedentliche kleinere Ausstellungen, auch in Zusammenarbeit mit städtischen Museen, durchgeführt werden. Zudem ist die Kirche seit der Verkehrsberuhigung auf der Kirchgasse vermehrt für die Öffentlichkeit geöffnet.
Neben den bisherigen Anlässen soll die Sanierung nun intensivere und auch neue Nutzungen ermöglichen: Auf den Emporen werden mit mobilen Wänden Ausstellungen ermöglicht. Kirchenschiff, Seitengänge, Emporen und der Chorraum sollen für unterschiedliche Veranstaltungen genutzt werden können; dafür wird ein entsprechendes Beleuchtungskonzept realisiert. Und der Eingangsbereich der künftig täglich geöffneten Kirche soll verstärkt zu einem Begegnungsraum werden; zu diesem Zweck werden eine Teeküche und ein behindertengerechtes WC eingebaut.
Im Gegenzug zu einer finanziellen Unterstützung der Sanierung bedingt sich die Stadt von der Kirchgemeinde folgende Gegenleistungen aus:
- Die Stadtkirche ist täglich, zumindest zu den Öffnungszeiten des Sekretariats, für die Öffentlichkeit zugänglich.
- Die Einwohnergemeinde kann die Stadtkirche an bis zu acht Einzeltagen pro Jahr unentgeltlich für städtische Veranstaltungen nutzen, sofern an den entsprechenden Terminen kein Eigenbedarf besteht und die Anlässe dem Betriebskonzept der Stadtkirche nicht widersprechen (Konzerte, Ausstellungen etc.).
- Die Einwohnergemeinde erhält das alleinige und ausschliessliche Recht über die Nutzung des Sockels gemäss beiliegendem Plan zu beschliessen. Dieses Recht umfasst nebst der Eigennutzung die Erteilung von Nutzungsbewilligungen an Dritte und das Erheben von Gebühren gemäss städtischem Gebührentarif. Bei der Nutzung und Vergabe ist den Besuchern der Stadtkirche jederzeit Zugang zu gewähren. Die Nutzung des Sockels ist der Christkatholischen Kirchgemeinde Region Olten spätestens 14 Tage im Voraus anzuzeigen und muss mit dem sakralen Charakter der Stadtkirche vereinbar sein.
- Die Renovationsarbeiten sind so zu organisieren, dass der Kirchensockel vor und rechts der Kirche kann auch während der Renovationszeit für die Durchführung des Beachvolleyballevents genutzt werden kann.
Zusammenfassend gilt es nach Ansicht des Stadtrates die Stadtkirche als Wahrzeichen zu erhalten und ihr mit der Renovation wieder neuen Glanz zu verleihen. Aktivitäten in und um die Stadtkirche leisten einen Beitrag zur Belebung der Innenstadt, was – im Gegenzug zu einer unentgeltlichen Nutzung im vorgeschlagenen Umfang – unter Berücksichtigung der finanziellen Situation der Christkatholischen Kirchgemeinde Region Olten die Genehmigung einer Subvention in der Höhe von 500‘000 Franken rechtfertigt.
Beschlussesantrag:
1. Einem Subventionsbeitrag von 500‘000 Franken, zahlbar im Jahr 2017, an die Christkatholische Kirchgemeinde Olten für die Renovation der Stadtkirche wird unter der Voraussetzung der Zustimmung der Kirchgemeinde zur beiliegenden Vereinbarung zugestimmt.
2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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