Inhalt
Busführung Innenstadt/Variantenentscheid
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 29. August 2016
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Mit Blick auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2016 hat sich die Geschäftsleitung der BOGG AG bei der Direktion Präsidium gemeldet mit der Bitte, die Busführung in der Innenstadt nochmals zu überprüfen. Dabei wurde festgehalten, dass es aufgrund von Anlässen immer häufiger zu Umleitungen und somit Abweichungen von der Route Innere Baslerstrasse – Mühlegasse für die Linien 503 und 504 komme. Was für die Stadt bezüglich Attraktivierung zwar gut sei, bedeute für die BOGG AG grossen Mehraufwand durch interne Instruktionen, Beschilderungen von Haltestellen und Umprogrammierung von elektronischen Eingaben, auf welche sich die Anzeige-, Abrechnungs- und Kilometererfassungssysteme abstützen. Die ständigen Wechsel erforderten aber auch hohe Flexibilität bei den Chauffeuren und insbesondere bei den Buspassagieren, bei denen es zu grosser Verunsicherung komme. Entsprechend häufig seien auch die Reklamationen, die bei der BOGG AG eingingen.
Die BOGG AG bittet daher um die Prüfung folgender Optionen:
- Permanente Umfahrung via Konradstrasse – Ringstrasse – Solothurnerstrasse – Leberngasse
- Saisonale Umfahrung in den Monaten, in denen das Gros der Anlässe auf der Kirchgasse/Inneren Baslerstrasse stattfindet.
Im Hinblick auf das Fahrplanverfahren (späteste Eingabefrist: 13. September 2016), aber auch die im Jahr 2017 geplante Sanierung der Konradstrasse ist ein rascher Entscheid des Stadtrates erforderlich.
2. Erwägungen
Die Abklärungen der Gruppe Koordination Innenstadt zusammen mit Urs Kissling (Tiefbau) und Toni von Arx (BOGG) haben ergeben, dass im Zeitraum zwischen Beachevent Ende Mai/Anfang Juni bis Kilbi Mitte August die Innere Baslerstrasse jährlich während rund 30 Tagen – das heisst rund einem Drittel der Zeit – nicht durch den Bus befahren werden kann. Dies noch ohne Berücksichtigung der Beeinträchtigung alle zwei Jahre durch das 30-tägige Public Viewing.
Bei der Umfahrung werden heute zwei Routen gefahren: in den meisten Fällen die kleine Umfahrung via Konradstrasse – Ringstrasse – Solothurnerstrasse – Leberngasse, in wenigen Fällen (Kilbi und Circus Knie) die grosse Umfahrung via Konradstrasse – Ringstrasse – Hammerallee – Stationsstrasse. Im Sinne einer Vereinfachung und für die Kundschaft besser nachvollziehbaren Lösung, aber auch besseren Fahrplaneinhaltung wird im Falle einer Zustimmung zu einer der beiden aufgezeigten Optionen angestrebt, nur noch die kleine Route zu fahren. Auf dieser werden die Haltestellen auf der Fahrbahn markiert und auch benannt. Zur Klärung der Situation in der Schützenmatte kommt es dabei zu einer Umbenennung: Die bisherige Haltestelle „Schützenmatt“ wird in „Schwimmbad“ umbenannt; den Namen „Schützenmatt“ erhält die neue Haltestelle auf dem Teilstück des Rötzmattwegs.
Die vorgeschlagene Umfahrung würde permanent oder zumindest saisonal für eine Attraktivierung der Inneren Baslerstrasse als Aufenthaltsraum sorgen und den Ausgang der Altstadt vollständig vom motorisierten Verkehr befreien. Anderseits würde gleichzeitig die erst 2013 erstellte Bushaltestelle vor dem Coop City während dieser Zeit nicht bedient, wovon neben dem Warenhaus auch das benachbarte Gewerbe betroffen wäre. Hier gilt es aber festzuhalten, dass die Haltestellen vor dem Stadthaus 2017/18 mit dem Umbau der Konradstrasse vor das Hübelischulhaus verlegt werden sollen, was die Distanz zum Gewerbe an der Baslerstrasse im Vergleich zu den heutigen Haltestellen Stadthaus reduziert. Geringfügig länger wird ferner der Weg von der Haltestelle auf der Umfahrung in der Schützenmatte zur Badi.
Die Zählungen der BOGG AG haben ergeben, dass täglich durchschnittlich je 70 Personen an der Haltestelle Stadtkirche (vor Coop City) ein- und aussteigen in Richtung Meierhof bzw. an der Haltestelle Mühlegasse 89 Personen ein- und 61 aussteigen in Richtung Bornfeld. In der Schützenmatte bewegen sich die Ein- und Ausstiegszahlen zwischen 7 und 12 Personen täglich.
Vor einem Stadtratsentscheid wurde aufgrund dieser Ausgangslage das Gespräch mit dem Gewerbeverband und der Geschäftsführung des Coop City gesucht. Dabei hat sich ergeben, dass diese einer saisonalen Umfahrung durchaus zustimmen können. Vor einem Entscheid über eine allfällige ganzjährige Umfahrung möchte insbesondere Coop City Erfahrungen mit einem Versuch mit einem „Sommerbetrieb“ machen.
Die kantonalen Behörden wurden ebenfalls vorinformiert. Diese erachten die saisonale Lösung aus Kundensicht zwar besser als den heutigen Zustand, aber trotzdem nicht als optimal. Besser wäre aus Sicht des Amtes für Verkehr und Tiefbau eine ganzjährige Linienführung via kleine Route. Begrüsst wird, dass es nur noch eine Umfahrungsroute geben soll. Für einen Versuch mit der saisonalen Umfahrung konnte erreicht werden, dass zumindest für das Jahr 2017 noch keine dynamischen Fahrgast-Informationstafeln erstellt werden müssen, sondern nicht bediente Haltestellen vollständig abgedeckt werden können. Diese Frage soll mit der definitiven Einführung – zusammen mit allfälligen andern Anpassungen im lokalen und regionalen Busnetz, das derzeit koordiniert mit dem Mobilitätsplan überarbeitet wird – auf den Fahrplan 2018 hin erneut geprüft werden.
Im Falle einer saisonalen Umfahrung bieten sich entweder ein maximaler Zeitraum zwischen 16. Mai und 31. August oder ein minimaler Zeitraum vom 20. Mai bis 20. August an.
Aufgrund der Rückmeldung des Gewerbes beantragt die Direktion Präsidium die saisonale Umfahrung via kleine Route zwischen 20. Mai und 20. August. Zudem soll geprüft werden, ob ausserhalb dieses Zeitraums die monatliche Sperrung für den Monatsmarkt durch Umstellung der Marktstände – insbesondere in den weniger frequentierten Wintermonaten – vermieden werden kann.
Beschluss:
1. Der saisonalen Umfahrung der Kurse 503 und 504 von Innerer Baslerstrasse und Mühlegasse via Konradstrasse – Ringstrasse – Solothurnerstrasse – Leberngasse vom 20. Mai bis 20. August 2017 wird zugestimmt.
2. Die Ersatzhaltestellen auf dem Umfahrungskurs werden mit „Schützenmatt“ (am Rötzmattweg), „Leberngasse“ und „Solothurnerstrasse“ (an der Solothurnerstrasse) benannt; die bisherige Haltestelle „Schützenmatt“ wird in „Schwimmbad“ umbenannt.
3. Die Direktionen Präsidium und Bau werden mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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