Inhalt
Reglement zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus/Aufhebung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 17. März 2016
- Beschreibung
- Sehr geehrte Frau Präsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag:
1. Ausgangslage
Mit Beschluss vom 30. Juni 1963 hat die Einwohnergemeinde der Stadt Olten einem Kredit von 4‘000‘000 Franken für die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaues zugestimmt.
Zur Umsetzung wurde ein Reglement zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaues am 27. Januar 1983 vom Gemeinderat gutgeheissen (vgl. Beilage). Mit der Annahme des Reglements wurde damals in der Bilanz eine entsprechende Verpflichtung bilanziert.
Nachforschungen ergaben, dass die letzte Auszahlung welche auf diesem Reglement basiert, im Jahr 1988 (vor rund 28 Jahren) erfolgt ist. Aktuell beträgt der Saldo des Verpflichtungskontos in der Bilanz 1‘863‘545 Franken.
2. Erwägungen
Die Einwohnergemeinde der Stadt Olten verfügt über kein geeignetes Bauland für die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Mangels Subventionierungsmöglichkeiten kann somit die Zweckbestimmung des Reglements nicht mehr vollständig erfüllt werden und ist der Fonds daher nicht mehr zweckdienlich. Auch die Tatsache, dass der Fonds fast 30 Jahre lang nicht angerührt wurde, zeigt, dass offenbar wenig Bedarf besteht.
Mit der ersten Behandlung des Geschäftes hat der Stadtrat beschlossen, im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens alle in Olten ansässigen Wohnbaugenossenschaften über die Aufhebung des Reglements zu informieren (vgl. beiliegender Brief und Liste) und den Wohnbau-genossenschaften die Möglichkeit einer Stellungnahme bis zum 19. Februar 2016 einge-räumt. Bis zum 22. Februar 2016 sind diesbezüglich jedoch keine Stellungnahmen einge-gangen.
Der Stadtrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 29. Februar 2016 beschlossen, dem Gemeindeparlament die Aufhebung des bestehenden Reglements zu beantragen und das bestehende Fondskapital im Rahmen der Umstellung von HRM2 in das Eigenkapital der Stadt zu überführen.
Mit der Rückführung der restlichen Fondsgelder ins Eigenkapital kann die Stadt ihre Eigen-kapitalbasis zusätzlich stärken.
Sollte entgegen der Erfahrungen und der Argumentation des Stadtrates der Bedarf für eine Weiterführung der Wohnbauförderung bestehen, müsste das vorliegende Reglement überarbeitet werden.
Beschluss:
I.
1. Das am 27. Januar 1983 genehmigte Reglement zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaues in der Stadt Olten wird aufgehoben.
2. Das verbleibende Fondskapital wird im Rahmen des Restatements HRM2 ins Eigenkapi-tal der Stadt überführt.
3. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
II.
4. Der Beschluss I.1 unterliegt dem fakultativen Referendum
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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