Am 26. November 2015 haben Luisa Jakob (SP/Junge SP-Fraktion) und Mitunterzeichnende die nachfolgende kleine Anfrage eingereicht:
„Die Wahlbüros sind für eine sichere und vertrauenswürdige Auszählung von Stimmen bei Wahlen und Abstimmungen verantwortlich. Mögliche Unstimmigkeiten beim Ablauf der Auszählung sind daher möglichst frühzeitig aus dem Wege zu räumen. Nach den vergangenen National- und Ständeratswahlen sowie vor der kommenden Auflösung der Stadtpolizei stellen sich einige Fragen, deren Klärung eine weiterhin verlässliche Arbeit der Wahlbüros gewährleisten kann.
- Wer darf während Wahlen die Stimmzettel in den Wahlbüros auszählen? Gibt es Einschränkungen bzgl. Befangenheit, insbesondere bei Kandidierenden?
- Wer wurde bei den letzten National- und Ständeratswahlen vom 18. Oktober 2015 alles in den Wahlbüros eingesetzt?
- Wie oft kommt es zu Schwierigkeiten beim Einsatz von Wahlbüromitgliedern wegen Befangenheit?
- Wie wird mit diesem Problem umgegangen (Einsatz nur bei bestimmten Auszählungen)?
- Wer kontrolliert, dass Personen, bei denen eine Befangenheit vorliegt, tatsächlich nicht an der entsprechenden Auszählung teilnehmen? Wie sieht das organisatorisch aus? Besteht auch eine räumliche Trennung für die Auszählungen?
- Ist das Vorgehen beim Vorliegen eines Befangenheitsgrundes schriftlich festgehalten?
- Wann findet die letzte Leerung des Abstimmungsbriefkastens im Stadthaus statt? Durch wen erfolgt diese Tätigkeit, welche vormals durch die Stadtpolizei durchgeführt worden ist, in Zukunft?
- Wie soll zukünftig der Transport der Abstimmungszettel von den verschiedenen Wahlbüros in das Stadthaus erfolgen, wenn die Stadtpolizei aufgelöst wird?“
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Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadtpräsident Martin Wey die kleine Anfrage wie folgt:
- Wer darf während Wahlen die Stimmzettel in den Wahlbüros auszählen? Gibt es Einschränkungen bzgl. Befangenheit, insbesondere bei Kandidierenden?
Die Auszählung der Wahlzettel erfolgt durch gewählte Wahlbüromitglieder und gewählte Ersatzmitglieder sowie bei „Grossanlässen“ wie Gesamterneuerungswahlen (National- & Ständerat, Kantonsrat, Regierungsrat, Gemeindeparlament, Stadtrat) zusätzlich mit
freiwilligen Helfenden. § 17 Abs 2 lit. a und b GpR erlauben das Einsetzen von nichtgewählten Stimmberechtigten der Gemeinde für grosse Auszählarbeiten.
Findet nur eine Wahl für ein bestimmtes Gremium statt, werden Kandidierende bzw. deren Verwandte gemäss § 113 Gemeindegesetz nicht für die Auszählarbeiten eingesetzt. Bei gleichzeitig stattfindenden Wahlen in verschiedene Gremien werden Kandidierende – wenn überhaupt – nur dort eingesetzt, wo sie nicht selbst kandidieren. Bei verschiedenen Wahlen wird jede Wahl immer in getrennten Räumlichkeiten ausgezählt und in separaten WABSTI-Programmen erfasst.
2. Wer wurde bei den letzten National- und Ständeratswahlen vom 18. Oktober 2015 alles in den Wahlbüros eingesetzt?
Einerseits wurden gewählte Wahlbüromitglieder und Ersatzmitglieder und andererseits freiwillige Helfende mit guten EDV-Kenntnissen eingesetzt. Das Aufgebot wird durch das Zentralwahlbüropräsidium bestimmt.
3. Wie oft kommt es zu Schwierigkeiten beim Einsatz von Wahlbüromitgliedern wegen Befangenheit?
In früheren Jahren gab es verschiedentlich personelle Engpässe, weil gewählte Ersatzmitglieder auf die Mitarbeitsaufgebote gar nicht oder mit einer Absage reagiert haben. Seit den Gesamterneuerungswahlen im 2013 sind die gewählten Wahlbüromitarbeitenden „diszipliniert“ und leisten den Mitarbeitsaufgeboten Folge, so dass auch bei Befangenheiten von Wahlbüromitgliedern keine Schwierigkeiten mehr auftreten.
4. Wie wird mit diesem Problem umgegangen (Einsatz nur bei bestimmten Auszählungen)?
Wie unter Punkt 3 erwähnt, bestehen keine Probleme.
5. Wer kontrolliert, dass Personen, bei denen eine Befangenheit vorliegt, tatsächlich nicht an der entsprechenden Auszählung teilnehmen? Wie sieht das organisatorisch aus? Besteht auch eine räumliche Trennung für die Auszählungen?
Wie unter Punkt 1 erwähnt, wird das Mitarbeitsaufgebot und der Einsatz der Mitarbeitenden durch das Zentralwahlbüro bestimmt. Wo nötig, nimmt die Stadtkanzlei bei Befangenheiten Einsatzänderungen vor. Finden an einem Wahlsonntag verschiedene Wahlen statt, wird jede Wahl in separaten Räumen ausgezählt (s. auch Punkt 1). Das Zentralwahlbüro ist bei der Auszählung dafür verantwortlich, dass Kandidierende bei der Auszählung „ihrer“ Wahl dort nicht eingesetzt sind.
6. Ist das Vorgehen beim Vorliegen eines Befangenheitsgrundes schriftlich festgehalten?
Ja. Bei der Aufgebotsliste bzw. definitiven Mitarbeitendenliste wird jeweils vermerkt, dass XY - falls überhaupt aufgeboten - für Gremium X kandidiert und somit bei dieser Auszählung nicht eingesetzt werden darf (s. auch Punkt 5).
7. Wann findet die letzte Leerung des Abstimmungsbriefkastens im Stadthaus statt? Durch wen erfolgt diese Tätigkeit, welche vormals durch die Stadtpolizei durchgeführt worden ist, in Zukunft?
Die letzte Leerung des Abstimmungsbriefkastens findet am Samstag vor dem Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag, um 24.00 Uhr, statt. Für die nächste Abstimmung am 28. Februar 2016 kann neu die Aussentüre beim Haupteingang des Stadthauses so programmiert werden, dass jeweils ab Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag, ab 00.01 Uhr kein Zutritt mehr zum Abstimmungsbriefkasten möglich ist. Das Zentralwahlbüro leert den Abstimmungsbriefkasten am Abstimmungs- bzw. Wahlsonntagmorgen bei Aufnahme der Auszählarbeiten.
8. Wie soll künftig der Transport der Abstimmungszettel von den verschiedenen Wahlbüros in das Stadthaus erfolgen, wenn die Stadtpolizei aufgelöst wird?
Am Samstagmorgen hat nur das Wahlbüro Bifang geöffnet. Das Präsidium dieses Wahlbüros ist dafür verantwortlich, dass am Samstagmittag, nach Schliessung des Wahlbüros um 11.30 Uhr, sämtliche Urnen plombiert und an einem nicht entfernbaren Gegenstand angekettet werden. Die Plombierzange und der Schlüssel des Kettenschlosses bleiben über Nacht im Besitz des Wahlbüropräsidenten bzw. der Wahlbüropräsidentin. Der Eingang zum Wahlbüro ist ebenfalls geschlossen. Am Abstimmungs- bzw. Wahlsonntagmorgen ist die Präsidentin bzw. der Präsident der Wahlbüros Bifang und Hübeli für den Transport der Urnen ins Zentralwahlbüro im Stadthaus verantwortlich.