Luc Nünlist (Fraktion SP/Junge SP) hat am 23. November 2015 per Mail folgenden Vorstoss eingereicht:
1. Begründung der Dringlichkeit
Die Ecke Von Rollstrasse/Unterführungsstrasse ist hochgradig gefährlich. An jedem verstreichenden Tag ist ein Unfall zu erwarten. Namentlich Kinder und Jugendliche sind gefährdet. Wenn Baustellenbetreiber und Staat einen derart unsicheren Ort schaffen, müssen sie sich im Ernstfall der Verantwortung bewusst sein.
2. Ausgangslage
Wie dem Finanz- und Investitionsplan 2016-2022 zu entnehmen ist, plant der Stadtrat diesen unsäglichen Knoten in den nächsten Jahren zu entflechten. Während dieser Plan zu begrüssen ist, so besteht doch sofortiger Handlungsbedarf.
Insbesondere fragt sich, ob dem Baustellenbetreiber nahegelegt wurde, einen Fussgängertunnel um die besagte Ecke anzulegen? Dies würde die Zufahrt zur Baustelle zugegebenermassen etwas erschweren, da auf allfällige PassantInnen Rücksicht genommen werden müsste, aber deren Sicherheit ungleich erhöhen.
Die aufgeworfenen Fragen müssen geklärt werden und die Situation zur Sicherheit der FussgängerInnen und zur Übersicht der Autofahrer sofort verbessert werden.
3. Fragen an den Stadtrat
3.1 Welche Schritte wurden bereits unternommen, um die Sicherheit der FussgängerInnen an besagter Stelle sicherzustellen?
3.2 Welche Schritte wurden bereits unternommen, um die Übersichtlichkeit für FussgängerInnen und AutofahrerInnen zu verbessern?
3.3 Sind in den nächsten Wochen weitere Schritte geplant?
3.4 Sollte sich an besagter Ecke ein Fussgänger und ein Auto kreuzen, beide in der Sicht massiv eingeschränkt, besteht eine Haftbarkeit der Baustellenbetreiber oder gar für Stadt oder Kanton?
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Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadtrat Thomas Marbet den Vorstoss wie folgt:
In der Stadtverwaltung werden Bauinstallationen wie beim Gebäude vis-à-vis dem Galizia durch das Tiefbauamt, die Stadtpolizei in Zusammenarbeit mit dem kantonalen Leiter Verkehrsmassnahmen, dem Kreisbauamt (im Falle der Kantonsstrasse Unter-
führungsstrasse) und der Bauherrschaft als Team zusammen besprochen und dann durch das Tiefbauamt bewilligt. Im vorliegenden Fall haben sich die Beteiligten entschlossen, die Trottoirs für die gesamte Bauzeit zu sperren, da die Bauaktivität bis zur Eigentumsgrenze geht und die öffentliche Trottoirfläche für die Erstellung der Untergeschosse benötigt wurden (Baugrube, Arbeitsraum usw.). Sobald die Baugrube aufgefüllt war, wurden auf derselben Fläche Baugerüste erstellt, welche wiederum auf dem öffentlichen Areal stehen. Um die Gerüste herum wurden und werden permanent Arbeiten ausgeführt wie Maurerarbeiten, Verputzarbeiten, Fenstermontagen und dergleichen. Es ist daher aus Sicherheitsgründen nicht möglich, gleichzeitig den öffentlichen Fussgängerverkehr dort zirkulieren zu lassen.
Wenn der Raum nicht für die Bauarbeiten benötigt wird, kann er dem Fussverkehr wieder zur Verfügung gestellt werden. Dies wurde an der Unterführungsstrasse mit sehr grossem Aufwand auf die Intervention der Betreiber des Galizia ermöglicht. Auf der Seite Von-Roll-Strasse, wo auch Busse kreuzen können müssen, sind die Platzverhältnisse hingegen viel enger und war und ist es daher derzeit nicht möglich, Fussgänger verkehren zu lassen. Die Abschlusssteine zur Strasse mussten teilweise entfernt werden, die Einstellhalle wird frequentiert, Bauarbeiten finden statt und die Fussgänger wären somit mehrfach gefährdet. Ein Fussgängertunnel ist aus Platzgründen weder bauseitig noch auf dem Strassenareal möglich. Die nun noch anstehenden Arbeiten sind die Wiederherstellung der Trottoirflächen. Auch bei diesen Arbeiten können die Fussgänger nicht in den Baubereich gelassen werden. Teilweise muss auch noch der Strassenrand abgesperrt werden, damit diese Arbeiten gefahrlos ausgeführt werden können.
Das ganze Bewilligungsteam vertritt die Meinung, dass eine Absperrung eine gewisse Zeit braucht, bis sie bei den Nutzern bekannt ist; dann sollte man die Absperrungen und Signalisationen möglichst nicht mehr ändern.
In der Innenstadt sind solche Bauvorhaben immer wieder möglich; die Platzverhältnisse sind und bleiben eng. Die erforderlichen Massnahmen, um die Bauwerke zu ermöglichen und gleichzeitig die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, führen meist zu Abstrichen bei der Bequemlichkeit, sprich es müssen Umwege oder Wartezeiten in Kauf genommen werden. Diese Umwege sind aber in der Regel nicht sehr gross.
Zu den einzelnen Fragen:
3.1 Welche Schritte wurden bereits unternommen, um die Sicherheit der FussgängerInnen an besagter Stelle sicherzustellen?
Die Verkehrsregelung wurde nach gesetzlichen Vorschriften von der Stadtpolizei in Abstimmung mit der kantonalen Behörde angeordnet. Sie wird in regelmässigen Abständen durch die Stadtpolizei kontrolliert. Es besteht ein Verbot für Fussgänger im betreffenden Abschnitt der Von-Roll-Strasse; Alternativrouten stehen zur Verfügung und wurden ebenfalls signalisiert.
3.2. Welche Schritte wurden bereits unternommen, um die Übersichtlichkeit für FussgängerInnen und AutofahrerInnen zu verbessern?
Die Übersichtlichkeit wurde in den letzten Wochen mit dem Entfernen der Schilfmatten auf der Nordseite und den Sicherheitsnetzen an der Baustelle im Süden verbessert.
3.3. Sind in den nächsten Wochen weitere Schritte geplant?
Weitere Schritte über die unter 3.1. genannten Massnahmen hinaus sind – neben Kontrollen der Signalisation durch die Polizei – nach Ansicht des Stadtrates nicht erforderlich. Die Instandstellung der öffentlichen Trottoirs soll im Übrigen nach fast zweijähriger Bauzeit gegen Ende des Winters erfolgen.
3.4. Sollte sich an besagter Ecke ein Fussgänger und ein Auto kreuzen, beide in der Sicht massiv eingeschränkt, besteht eine Haftbarkeit der Baustellenbetreiber oder gar für Stadt oder Kanton?
Das Trottoir Seite Von-Roll-Strasse ist wie erwähnt für Fussgänger gesperrt. Die Signalisation wurde durch die Stadtpolizei, die Kantonspolizei und durch den Leiter Verkehrsmassnahmen des Amtes für Verkehr und Tiefbau abgenommen. Die Bauherrschaft ist verpflichtet, die Signalisation im abgenommenen Zustand zu belassen; die zu Fuss Gehenden haben ihrerseits die Vorschriften und Verbote zu befolgen. Bei Widerhandlungen gegen diese Verpflichtungen werden die Verursacher von allfälligen Schäden haftbar.
Bemerkung:
Die Dringlichkeit wurde vom Gemeindeparlament an dessen Sitzung vom 26. November 2015 mit 27:18 Stimmen abgelehnt.