Inhalt
Sozialregion Olten, vakante Stelle/Freigabe von 20% zur Wiederbesetzung und provisorische Stellenbesetzung durch (Vor-) Pratikant
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 27. April 2015
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Eine Mitarbeiterin der Sozialregion absolvierte ihre Lehre bei der Stadtverwaltung Olten. Danach besuchte sie den Kurs zur Vorbereitung auf die Berufsmatur. Sie war mit einem 20%-Pensum bei der AHV-Zweigstelle der Sozialregion Olten angestellt. Sie hat nun neue berufliche Pläne und kündigt deshalb ihre Stelle per Ende Juli 2015.
2. Erwägungen
Das 20% Pensum beinhaltet Routinearbeiten, die gut von Schul- und Lehrabgängern erledigt werden können. Aktuell bewirbt sich ein Anwärter um ein Vorpraktikum im Hinblick auf eine spätere Ausbildung zum Sozialarbeiter. Die Sozialregion macht gute Erfahrungen mit der Praxisausbildung. Mehrere Sozialarbeitende haben früher bei der Sozialregion ein Praktikum absolviert. Deshalb möchte die Sozialregion einen Vorpraktikanten anstellen.
3. Wirtschaftlichkeit
Der Lohn für ein Vorpraktikum (100%) beträgt Fr. 1‘023.- pro Monat inkl. Anteil 13. Monatslohn. Der Lohn für die Besetzung der 20%-Stelle in LK 11 beträgt Fr. 931.- pro Monat inkl. 13. Monatslohn. Die (kleine) Differenz von Fr. 92.- pro Monat (Total für 6 Monate mit Anteil 13. Monatslohn sind das Fr. 598.-) ist dadurch kompensiert, dass die am 26.11.2014 vom GP bewilligte Stelle 80% in LK 11 erst nach dem Umbau, der Reorganisation der Sozialadministration und der Zusammenführung der Standorte Trimbach und Olten besetzt werden kann. Kredite sind keine zu bewilligen, da die Lohnkosten der Sozialregion unter dem budgetierten Betrag liegen.
Beschluss:
1. Der Stadtrat nimmt die Kündigung einer Mitarbeiterin der Sozialregion zur Kenntnis.
2. Ein (Vor-) Praktikum 100% wird befristet vom 01.07.2015 bis zum 31.12.2015 bewilligt.
3. Die Sozialdirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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