Inhalt
Schule Olten, Pensenantrag 2015-2018, neuer Antrag auf Grund von Veränderungen der Schüleranzahl/Genehmigung durch die kommunale Aufsichtsbehörde und Antrag an die kantonale Aufsichtsbehörde (Volksschulamt)
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 27. April 2015
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Am 19. November 2014 hat die Schule Olten beim Volksschulamt den Antrag gestellt, Abteilungen für das Schuljahr 2015/2016 zu bewilligen. Am 18.12.2014 hat das Volksschulamt den Pensenantrag der Schule Olten genehmigt.
Inzwischen hat sich an den beiden Primarschulen Bannfeld und Hübeli eine Veränderung ergeben. Es sind 6 Zuzüge für die 1./2. Klassen aufzunehmen: 2 Verlangsamungen, 2 Beschleunigungen aus dem Kindergarten, 2 Zuzüge. Dies erfordert eine Neubeurteilung.
2. Erwägungen
Das Volksschulgesetz regelt die Bestandeszahlen für volle und reduzierte Klassen wie folgt:
Volle Klassen: 16-24
Reduzierte Klassen: 12-15
Mit der überwiesenen Volksmotion Schulqualität hat das Gemeindeparlament die Obergrenze für altersgemischte volle Klassen auf 20 festgelegt: 16-20
Dem genehmigten Pensenantrag liegen für die Primarschule Bannfeld 2 volle Klassen mit maximal 20 (=40) und 2 reduzierte Klassen mit maximal 15 Kindern (=30) zu Grunde. Insgesamt können also an den 1./2. Klassen Bannfeld 70 Kinder aufgenommen werden. Die aktuell vorgesehene Schülerzahl beträgt 72. Damit ist die maximale Bestandeszahl bereits überschritten.
Für die Primarschule Hübeli sind 1 volle mit maximal 20 und 1 reduzierte Klasse mit maximal 15 Kindern bewilligt. Folglich können maximal 35 Kinder aufgenommen werden. Die aktuell vorgesehene Schülerzahl beträgt 36. Auch hier ist damit die maximale Bestandeszahl überschritten. Weitere Zuzüge im Zusammenhang mit den Wohnungsbezügen in Olten Südwest sind im Laufe des Schuljahres 2015/2016 gut möglich.
Es stehen nun die Planungsarbeiten (personell, räumlich, organisatorisch) für das kommende Schuljahr an. Die Klassen an den Standorten Bannfeld und Hübeli sind mit den 6 Zuzügen an oder über den Bestandesgrenzen. Deshalb soll die reduzierte Klasse am Standort Hübeli als volle Klasse geführt werden. Damit wird Platz geschaffen für 4 weitere Zuzüge im Entwicklungsgebiet Olten West. Dies kann im aktuellen Stadium der Planung noch realisiert werden.
Für den neuen Pensenantrag ergeben sich für die 1./2. Klassen 12 volle und 2 reduzierte Abteilungen (statt 11 volle und 3 reduzierte). Die Gesamtzahl der beantragten Abteilungen beträgt weiterhin 76 (65 volle und 11 reduzierte, statt 64 volle und 12 reduzierte).
Zuzüge, die dann während des laufenden nächsten Schuljahres aufgenommen werden müssen und Veränderungen der Schulstruktur erfordern, sind organisatorisch und personell schwieriger abzuwickeln. Es müsste dann auch weiter über die Bestandesgrenzen hinausgegangen werden.
Durch die zusätzlich voll geführte Klasse ergibt sich eine Differenz von 7 Lektionen mit den entsprechenden zusätzlichen Kosten.
Bezug zur Volksmotion Schulqualität
Die Volksmotion Schulqualität macht Aussagen zur Klassengrösse von vollen Klassen: Die Klassengrösse beträgt maximal 20 Schülerinnen und Schüler oder maximal 5 Kinder der Förderstufe A. Momentan werden an beiden Standorten die maximalen Bestandeszahlen (siehe oben) überschritten und deshalb müssten an beiden Standorten je eine reduzierte Klasse zu einer vollen erweitert werden. Der Wortlaut der Volksmotion kann also nicht hundertprozentig eingehalten werden.
Stattdessen stellt die Direktion Bildung und Sport den Antrag, nur eine Erweiterung vorzunehmen (statt zwei) und am anderen Standort die Überschreitung der maximalen Bestandeszahl um 1 Kind in Kauf zu nehmen. Eine Benachteiligung der Schülerinnen und Schüler entsteht dadurch nicht und durch diese kostenbewusste Vorgehensweise kann auch dem weiterhin bestehenden Druck auf die städtischen Finanzen begegnet werden.
Eine generelle Erhöhung der Klassenbestände gemäss kantonalen Richtwerten (16-24) müsste beim Gemeindeparlament beantragt werden.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die voll geführte 1./2. Klasse im Hübeli löst gegenüber dem genehmigten Pensenantrag 7 subventionierte Lektionen mehr aus. Dadurch ergeben sich zusätzliche Besoldungskosten von CHF 28‘000.- plus CHF 5‘600.- Sozialleistungen pro Schuljahr.
Beschluss:
1. Der Stadtrat genehmigt den revidierten Pensenantrag 2015-2018 gemäss Beilage mit 65 vollen und 11 reduzierten Abteilungen.
2. Der Stadtrat als kommunale Aufsichtsbehörde stellt an das Volksschulamt den Antrag, im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 65 volle und 11 reduzierte Abteilungen führen zu können.
3. Die Direktion Bildung und Sport wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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