Mit Mail vom 20. November 2014 haben Gert Winter (SVP-Fraktion) und Mitunterzeichnende folgenden Vorstoss eingereicht:
„Der Stadtrat wird beauftragt, das kommunale Recht dergestalt zu ändern, dass die Besoldung des Stadtpräsidiums wie auch dasjenige der Stadtratsmitglieder im Nebenamt linear um 10 % gekürzt wird.
Begründung: Wie sich aus den Medien ergibt, ist eine Mehrheit des Oltner Stadtrats aus freien Stücken bereit, auf einen substantiellen Teil des Einkommens oder auf die Ausrichtung von Pauschalspesen zu verzichten. Die SVP-Fraktion zollt diesen freiwilligen Verzichtsbekundungen hohen Respekt und verzichtet deshalb darauf, im Rahmen dieser Motion weitergehende Forderungen zu stellen. Den Vorschlag, auf die Ausrichtung von Pauschalspesen zu verzichten, der vor allem die Stadtratsmitglieder im Nebenamt in erheblichem Masse treffen würde, ziehen wir aus den gleichen Gründen nicht in Betracht. Aus unserer Sicht kommt aber ein Verzicht der eigentlichen stadträtlichen Leistungsträger allein nicht in Frage. Ein solcher Verzicht von lediglich drei Stadtratsmitgliedern wäre zwar rechtlich möglich, aber unter dem Gesichtspunkt der Gleichheit und somit auch den Aspekten der Gerechtigkeit und Solidarität unter den Exekutivmitgliedern in höchstem Masse fragwürdig. Demgegenüber stünde eine Reduktion der Stadtratsgehälter um 10 % wenigstens in der Tendenz eher wieder in Einklang mit den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen einer gebeutelten Kleinstadt. Eine Gehaltsreduktion brächte auch zum Ausdruck, dass ein Stadtratsmandat nicht zuletzt im Dienste der Stimmbürger wahrgenommen wird, was von einzelnen Personen manchmal allzu leicht vergessen wird.
Begründung der Dringlichkeit: Eine Gehaltsreduktion des Stadtrats sollte nicht erst in ferner Zukunft, sondern baldmöglichst in Kraft treten können, zumal die Finanzlage der Stadt desolat und Besserung nicht in Sicht ist.“
Die Dringlichkeit wurde an der Parlamentssitzung vom 26. November 2014 mit 33:10 Stimmen abgelehnt.
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Stadtpräsident Martin Wey beantwortet den Vorstoss im Namen des Stadtrates wie folgt:
Stadtpräsident Martin Wey hat Ende August 2014 im Stadtratskollegium seine Absicht vorgestellt, für das Jahr 2015 freiwillig auf 10% seiner Besoldung zu verzichten. Dies zur Entlastung des Budgets 2015, aber nicht im Sinne einer dauerhaften Reduktion des Stadtpräsidentengehalts. Anfang November gab er diese Absicht im Rahmen der Veranstaltung „Nachtfieber“ öffentlich bekannt. Mitte November wurden die Stadtratsmitglieder an der Veranstaltung „Coq politique“ zu diesem Thema befragt, wobei die Meinungen der nebenamtlichen Mitglieder unterschiedlich ausfielen.
Der Stadtrat ist der Meinung, dass eine Reduktion nur auf den drei erwähnten Prinzipien beruhen kann:
- Verzicht angesichts der schwierigen Finanzlage
- Freiwilligkeit
- Befristung
Nach Ansicht des Stadtrates nicht berechtigt wäre hingegen – gerade in der aktuellen anforderungsreichen Zeit – eine dauerhafte Lohnsenkung durch Anpassung des Reglements über die Ausrichtung von Entschädigungen für Behördentätigkeit (SRO 123), welche suggerieren würde, dass die Besoldung der Stadtratsmitglieder bisher zu hoch gewesen wäre. Auch der nationale Vergleich zeigt, dass dies nicht der Fall ist. Vielmehr stellen die Stadtratsmitglieder im Hauptamt wie auch im Nebenamt einen grossen Teil ihrer Freizeit in den Dienst des Gemeinwesens und der Bevölkerung, indem sie zum Teil weit über die ihnen zubemessenen Pensen hinaus arbeiten. Zudem arbeiten sie auch in Gremien, in denen sie nicht entschädigt werden oder auf eine Entschädigung verzichten.
Zu beachten ist auch, dass der Stadtrat bereits im vergangenen September selber den Antrag gestellt hat, die Regelung der Ruhegehälter und (Abgangs-)Entschädigungen für Stadtratsmitglieder per 1. Januar 2015 anzupassen und die erst 2007 beschlossenen Leistungen zu reduzieren. Dies noch bevor eine zu diesem Thema eingereichte Motion behandelt, geschweige denn überwiesen worden wäre. Dabei wurden beim Vollamt die Ruhegehälter gestrichen und sowohl beim Vollamt wie auch beim Teilamt die Höhe der Entschädigungen auf 50% der letzten AHV-pflichtigen Jahresbesoldung festgelegt. Auf eine Entschädigung bei einem freiwilligen Rücktritt und bei einer Nichtwiedernomination wird künftig verzichtet. Damit ging der Stadtrat auch über die Forderungen der erwähnten Motion hinaus, was in der Parlamentsdebatte denn auch mehrfach lobend erwähnt wurde. In der gleichen, vom Parlament einstimmig genehmigten Vorlage wurde im Übrigen festgelegt, dass vollamtliche Mitglieder des Stadtrates (wie übrigens auch Mitarbeitende im Vollamt), welche in Vertretung der Stadt in Unternehmen des öffentlichen oder privaten Rechts tätig sind, mit Ausnahme der Spesenvergütungen, die steuerlich als abzugsfähiger Auslagenersatz anerkannt werden, alle Entschädigungen der Stadtkasse zurückzuerstatten haben.
Aufgrund der bereits beschlossenen Massnahmen zugunsten der städtischen Finanzen und der Erwägungen empfiehlt der Stadtrat daher dem Parlament, den Vorstoss abzulehnen.