Inhalt
Motion GPK betr. Abläufe und Verantwortlichkeiten bei der Entstehung der aktuellen finanziellen Situation der Stadt Olten
- Geschäftsart
- Motion
- Datum
- 25. September 2014
- Beschreibung
- Die GPK hat an ihrer Sitzung vom 10. Dezember 2013 beschlossen, eine Sondersitzung zur Aufarbeitung der Entstehungsgeschichte der heutigen Finanzlage bzw. der Fehleinschätzungen bezüglich Steuererträge juristischer Personen durchzuführen. Abgeklärt werden sollten zudem Konsequenzen für die Zukunft.
Mittlerweile liegt ein Untersuchungsbericht vor, der an der Parlamentssitzung vom 25. September 2014 traktandiert wird. Die GPK beantragt auf dieser Grundlage dem Parlament, den Stadtrat mit der Umsetzung folgender Massnahmen zu beauftragen:
1. Der Prozess der Informationsbeschaffung über die zu erwartende Entwicklung bei den Steuereinnahmen juristischer Personen ist verbindlich festzulegen. Die Finanzverwaltung wird vom Stadtrat beauftragt, jährlich die 20 grössten Oltner Unternehmen anzuschreiben mit der Bitte, über ihren für die Stadt Olten massgeblichen voraussichtlichen steuerbaren Gewinn und ihr voraussichtliches steuerbares Kapital zu orientieren. Dabei ist zu beachten, dass keine Rechtspflicht auf Auskunft besteht. Die Finanzverwaltung entscheidet in Zusammenarbeit mit der Steuerverwaltung über die Höhe der voraussichtlichen Fiskalerträge und informiert den Finanzdirektor/die Finanzdirektorin und die RPK über das Ergebnis.
2. Der Prozess der Reservenbewirtschaftung ist in Abstimmung mit den gesetzlichen Grundlagen verbindlich festzulegen. Dabei geht vor allem um folgende Fragen: Wer entscheidet mit welchen Kompetenzen? Wer muss informiert werden?
3. Die genannten Prozesse und ihre jeweiligen Ergebnisse sind zu dokumentieren.
4. Das jeweilige Ergebnis der Reservenbewirtschaftung ist regelmässig und transparent zu kommunizieren: Sämtliche Einlagen und Entnahmen zu Reserven müssen jeweils im Rechnungsabschluss und in der entsprechenden Parlamentsvorlage aufgeführt werden, so dass die nachfolgenden Entscheidungsgremien allenfalls Änderungen vornehmen könnten.
5. Die Möglichkeit einer externen Rechnungsprüfung soll bei der laufenden Revision der Gemeindeordnung aufgenommen werden.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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