Das Budget 2012 präsentiert sich mit einem Überschuss von rund Fr. 160‘000 ausgeglichen. Markante Kostensteigerungen in den Bereichen Soziale Wohlfahrt und Bildung lassen den Voranschlag gegenüber den Resultaten des Finanz- und Investitionsplans 2012 – 2018 leicht schwächer abschneiden. Das beantragte Nettoinvestitionsvolumen bleibt auch für das kommende Jahr mit 35,5 Mio. Fr. sehr hoch, der Selbstfinanzierungsgrad liegt bei 66.8%. Der Stadtrat hat sich, im Gleichschritt mit der mittelfristigen Planung entschieden eine Senkung des Steuersatzes für Natürliche und Juristische Personen auf 95% zu beantragen.
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen den Voranschlag für das Jahr 2012, basierend auf den Budgetrichtlinien sowie dem Finanz- und Investitionsplan, mit dem Antrag auf Genehmigung.
1. Ausgangslage
Der aktuelle Finanzplan 2012 – 2018 zeigt, dass aufgrund des hohen Investitionsvolumens nicht alle finanzpolitischen Grundsätze, insbesondere die mittelfristigen Zielsetzungen, erreicht werden können. Durch den hohen Investitionsbedarf und dem damit verbundenen tiefen Selbstfinanzierungsgrad wird eine Abnahme des Pro-Kopf–Vermögens durch den aktuellen Voranschlag 2012 auf die Höhe von 830 Fr. prognostiziert.
Konjunkturelle Rahmenbedingungen (KOF Herbstprognose 2011):
Die KOF erwartet gemäss Herbstprognose 2011 für 2012 eine Abkühlung der Schweizer Konjunktur. Das BIP wird um 1.5% steigen, nach 2.3% im laufenden Jahr.
Wachstumshemmer sind:
• die schwache US-Konjunktur
• die Schuldenkrise in Europa
• der nach wie vor starke Franken
Vor allem die Exportwirtschaft spürt die Folgen. Die Festlegung einer Untergrenze für den Franken/Euro-Kurs verhindert indes eine noch stärkere Abschwächung. Auf dem Arbeitsmarkt hinterlässt die abgekühlte Wirtschaftsentwicklung kaum Spuren.
Der private Konsum entwickelt sich moderat mit Wachstumsraten von 1.3% (2011) bzw. 1.4% (2012). Dies ist vor allem auf die Einkommenssituation zurückzuführen. Aufgrund der niedrigen Inflation von 0.5% in diesem Jahr ist der reale Lohnzuwachs etwas höher als im kommenden Jahr. 2012 wird die Teuerung bei 0.7% liegen.
2. Ergebnisse auf einen Blick
2.1. Ergebnis der Laufenden Rechnung
Bei einem Aufwand von Fr. 130‘898‘800 (ohne interne Verrechnungen von Fr. 12‘309‘700) und einem Ertrag von Fr. 131‘061‘100 wird ein Mehrertrag von Fr. 162‘300 ausgewiesen.
2.2. Ergebnis der Investitions-Rechnung
Bei Brutto-Ausgaben von rund 38.4 Mio. Fr. und Investitionseinnahmen von 2.9 Mio. Fr. betragen die Netto-Investitionen 35.5 Mio. Fr.. Die geplante Investitionstätigkeit bleibt, wie bereits im Bericht und Antrag zum Investitions- und Finanzplan 2012 – 2018 dargestellt, in den folgenden Jahren auf hohem Niveau. Der Investitionsanteil (Anteil der Bruttoinvestitionen an den konsolidierten Ausgaben) beträgt für das Budgetjahr sehr hohe 26.3% (= starke Investitionstätigkeit).
2.3. Gestufter Erfolgsausweis (in Tausend Fr.)
Voranschlag 2012
3 Betrieblicher Aufwand vor Abschreibungen -105'172
30 Personalaufwand -54'303
31 Sachaufwand -18'969
35 Entschädigungen Gemeinwesen -4'223
36 Beiträge -27'563
38 Einlagen in Spezialfinanzierungen -112
385 Vorfinanzierung -2
4 Betrieblicher Ertrag vor Steuern 44'385
41 Regalien und Konzessionen 107
43 Entgelte 13'395
45 Rückerstattungen 5'892
46 Beiträge für eigene Rechnungen 11'247
48 Entnahmen aus Spezialfinanzierungen 44
485 Auflösung Vorfinanzierungen 13'700
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit
vor Abschreibungen und Steuern -60'787
Ergebnis aus Finanzierung -20'752
32 Passivzinsen (Finanzaufwand) -1'400
33 Abschreibungen (Finanzaufwand) -24'327
42 Vermögenserträge (Finanzertrag) 4'975
Operatives Ergebnis vor Steuern -81'539
40 Steuerertrag 81'701
Operatives Ergebnis nach Steuern 162
3. Zielerreichung im Voranschlag 2012
3.1. Budgetvorgabe Sachaufwand
Die in den Budgetrichtlinien vorgesehene 5% Senkung des Sachaufwandes in den gemeindesteuer- und gebührenfinanzierten Bereichen konnte erreicht werden. Der Sachaufwand liegt insgesamt Fr. 800‘000 unter dem Budgetwert 2011.
3.2. Blick auf die finanzpolitischen Grundsätze
Mit der Überarbeitung des Finanz- und Investitionsplans zeichnete sich ab, dass eine vorübergehende Abweichung von den mittelfristigen finanzpolitischen Grundsätzen notwendig bleiben wird.
Mit dem aktuellen Budget kann der Vorgabe des Selbstfinanzierungsgrades nicht entsprochen werden. Wird die gesamte Planperiode einbezogen, wird auch das Ziel des pro Kopf Nettovermögens nicht erreicht.
Mit einer mittel- bis langfristigen Optik bleibt der aktuelle Selbstfinanzierungsgrad mit 66.8% zu tief, liegt aber bereits deutlich über dem Vorjahreswert von 44.1%. Insbesondere aufgrund des auch im letzen Jahr guten Rechnungsergebnisses und der Nachhaltigkeit der geplanten Investitionen besteht dennoch kein unmittelbarer Handlungsbedarf.
Eine Orientierung an den mittelfristigen Finanzzielen bleibt jedoch nach Beendigung der Grossprojekte ein zentrales Erfordernis.
4. Veränderungen im Budget / Vergleichbarkeit und Darstellungsform
Nach umfangreicheren Veränderungen im Vorjahr (Bildung und Soziales) wurde im Vergleich zum Budget 2011 an der Darstellungsform nichts geändert.
4.1. Grössere Abweichungen in der Laufenden Rechnung (Aufwand)
Abweichungen in einzelnen Aufwandkonten über Fr. 200‘000 (in Tausend Fr.), jedoch ohne Erwähnung falls die Position innerhalb der Rechnung lediglich anders gruppiert wurde:
• 210 Besoldungen Primarschule +418
Umsetzung der kantonalen Vorgaben. Die Mehrkosten sind zu 15% durch
den Kanton gedeckt (vgl. Personalstatistik B) Volkschulen)
• 228 Besoldungen Heilpädagogische Sonderschule +820
Umsetzung der kantonalen Vorgaben. Die Mehrkosten sind durch den
Kanton gedeckt.
• 400 Beitrag an Spitex-Verein Olten -280
Sinkender Beitrag (Patientenbeteiligung Beschluss Regierungsrat).
• 500 Gemeindebeitrag an die EL -273
Gemäss kantonaler Vorgabe tiefer als im Vorjahr (Variante Pflegefinanzierung).
• 570 Pflegefinanzierung +2‘662
Gemäss kantonaler Vorgabe (Kantonsratsbeschluss noch ausstehend)
• 582 gesetzliche Sozialhilfe +813
Gemäss kantonaler Vorgabe (steigender Beitrag Lastenausgleich)
4.2. Grössere Abweichungen in der Laufenden Rechnung (Ertrag)
Abweichungen in einzelnen Ertragskonten über Fr. 200‘000 (in 1'000 Fr.):
• 201 Schulgelder von Gemeinden Sprachheilklassen -288
Berücksichtigung der effektiven Schülerzahlen
• 228 Schulgelder von Gemeinden Heilpädagogische Sonderschule +390
Berücksichtigung der effektiven Schülerzahlen
• 228 Kantonsbeitrag Heilpädagogische Sonderschule +723
Mehrkosten aufgrund der kantonalen Vorgaben werden durch den
Kanton übernommen.
• 900 Einkommen- und Vermögensteuern -3‘125
Basierend auf dem Steuerabschluss 2009 und Jahresabschluss 2010
wurden die Steuern für 2012 geschätzt und dem Steuerfuss von 95%
angepasst.
• 900 Kapital- und Gewinnsteuern +6‘570
Basierend auf dem Steuerabschluss 2009 und Jahresabschluss 2010
wurden die Steuern für 2012 geschätzt und dem Steuerfuss von 95%
angepasst.
• 994 Konzessionsgebühr EVO +300
Anpassung auf der Basis des Rechnungsabschlusses 2010
5. Begründungen zu den Funktionen
Die Nettobelastungen der Hauptfunktionen haben sich gegenüber dem Vorjahresbudget wie folgt entwickelt:
0 Allgemeine Verwaltung
Die Funktion der allgemeinen Verwaltung wird durch Mehrausgaben im Bereich der Exekutive (Dispositionskredit Gigathlon und Tour de Suisse) und durch die temporäre Stellenschaffung in der Bauverwaltung belastet. Durch Einsparungen und steigende Erträge in der Finanzverwaltung, der Abteilung Informatik und beim Gebäude Stadthaus werden diese Mehrkosten in der Funktion ‚Allgemeine Verwaltung‘ aufgefangen. Die Nettokosten sinken um rund Fr. 300‘000.
1 Öffentliche Sicherheit
Mit der erstmaligen Budgetierung des Vollbestandes im Korps steigen die Personalkosten der Stadtpolizei. Durch Kompensationen, insbesondere im Sachaufwand, sinken jedoch die Nettokosten der öffentlichen Sicherheit um rund Fr. 81‘000.
2 Bildung
In der Funktion Bildung fallen primär die weiterhin steigenden Bruttokosten auf. Diese sind mehrheitlich durch die Mehrausgaben bei der Primarschule und bei der Heilpädagogischen Sonderschule (HPSZ) zu begründen. Im gleichen Masse wie die Kosten der HPSZ steigen aber für diesen Bereich auch die Entschädigungen des Kantons. Die Kostensteigerungen im Bereich der Bildung von rund Fr. 512‘500 sind durch die höheren Besoldungskosten vollständig erklärt.
3 Kultur und Freizeit
Die Kostensteigerung in dieser Funktion resultiert aus höheren Ausgaben bei den Beiträgen im Bereich der Kulturförderung, der Kostensteigerungen beim Schwimmbad (Fr. 43‘000) sowie höheren Kosten in den Bereichen Anschaffungen und Unterhalt des Historischen Museums.
4 Gesundheit
Unter Berücksichtigung der Patientenbeteiligung bei den Spitexleistungen sinkt der Beitrag an den Spitex-Verein Olten um rund Fr. 365‘000.
5 Soziale Wohlfahrt
Die Kostensteigerung in der Funktion der Sozialen Wohlfahrt (Fr. 3‘297‘700) kann durch folgende Veränderungen mehrheitlich erklärt werden:
• Kostensteigerung im Bereich des Lastenausgleich für die gesetzliche Sozialhilfe von Fr. 812‘000.
• Erwartete Kostensteigung im Bereich der Pflegefinanzierung in der Höhe von Fr. 2‘661‘700 verbunden mit einer Entlastung durch die Senkung des Gemeindebeitrags an die EL in der Höhe von rund Fr. 273‘100.
• Die um Fr. 44‘500 sinkenden Restkosten der Sozialregion Olten werden durch höhere Kosten bei der Sozialadministration des Kanton (Fr. 55‘200) leider überkompensiert.
6 Verkehr
Keine Bemerkungen
7 Umwelt und Raumordnung
Keine Bemerkungen
8 Volkswirtschaft
Keine Bemerkungen.
9 Finanzen ohne Steuern
Keine Bemerkungen
6. Begründungen zu den einzelnen Sacharten (Abweichungen zum Vorjahresbudget)
30 Personalaufwand
Der Personalaufwand steigt im Vergleich zum Vorjahresbudget um 3.8%. In diesem Betrag eingerechnet ist eine 0.5% Lohnanpassung für die Lehrkräfte (Beschluss Regierungsrat) und eine 0.7% Lohnanpassung für das Verwaltungs- und Betriebspersonal (separate Vorlage).
• Weitere Kostensteigerungen sind seitens der Verwaltung durch die generelle Lohnentwicklung, Stellenschaffungen durch das Parlament und Doppelbesetzungen aufgrund von krankheitsbedingten Langzeitausfällen erklärbar.
• Seitens der Lehrkräfte ist insbesondere die Stellenausweitung bei der Primarschule und Heilpädagogischen Sonderschule für steigende Kosten verantwortlich (vgl. Personalstatistik B) Volkschulen).
31 Sachaufwand
Der gemeindesteuer- und gebührenfinanzierte Sachaufwand liegt um 5% tiefer als im Budget 2011. Damit konnte die Sparvorgabe des Stadtrats vollständig umgesetzt werden. Die Kostenarten haben sich wie folgt entwickelt:
• 310 Büromaterial, Drucksachen, Inserate -67
• 311 Anschaffungen -315
• 312 Wasser, Energie, Heizmaterial +43
• 313 Verbrauchsmaterialien -140
• 314 baulicher Unterhalt -109
• 315 Unterhalt Mobilien, Maschinen -88
• 316 Miete, Benützungskosten -50
• 317 Spesenentschädigung +33
• 318 Dienstleistungen, Honorare -106
• 319 übriger Sachaufwand -2
Total Senkung Sachaufwand -801
32 Passivzinsen
Aufgrund der guten Rechnungsergebnisse konnten die Schulden rascher abgebaut werden. Der Finanzierungsfehlbetrag aufgrund der hohen Investitionen kann mehrheitlich durch vorhandene liquide Mittel gedeckt werden.
33 Abschreibungen
Mit der Abschreibungsart nach HRM2 werden die gesetzlich vorgeschriebenen Minimalabschreibungen von 8 % des Verwaltungsvermögens übertroffen.
In der Sachart 33 sind weiter die Steuerabschreibungen und die Wertberichtigungen des Finanzvermögens enthalten. Weiter müssen zusätzliche Abschreibungen in der Höhe der Auflösung der Vorfinanzierungen von 13.7 Mio. Fr. gemacht werden.
35 Entschädigungen an Gemeinwesen 4’223
Beträge über Fr. 200‘000 sind nachfolgend aufgeführt (in Tausend Fr.):
Betriebskostenanteil Kläranlage 1'594
Beitrag an Steueramt SO für Steuerveranlagung 1‘100
Schulgelder für die Sonderschule inkl. HPS 612
Standortbeitrag für die Fachhochschule 360
36 Eigene Beiträge 27‘563
Beträge über Fr. 200‘000 sind nachfolgend aufgeführt (in Tausend Fr.):
- davon an Kanton, unter anderem 11‘082
Gemeindebeitrag an die Ergänzungsleistungen 3‘658
Finanzausgleich 2‘734
Gemeindebeitrag an den öffentlichen Verkehr 2‘104
Schulgelder an Kanton (Mittelschulgesetz) 1‘320
Alimentenbevorschussung 326
Beitrag gemäss Suchthilfegesetz 292
- davon an Gemeinden, unter anderem 10‘470
Beitrag an Sozialregion 5‘152
Pflegefinanzierung, Pflegekosten 2‘662
Restkosten Sozialregion 1’458
Beitrag an Sozialadministration 1‘013
- davon an gemeinwirtschaftliche Unternehmen, u.a. 2‘035
Sportpark Olten AG für Eissportbetrieb 750
Stadttheater Olten AG, netto 647
Beiträge für Kinder in Heimen 456
- davon an private Institutionen, unter anderem 3‘687
Kinderkrippen 980
Spitex-Verein Olten 800
Dispositionskredit SR, ordentlich 335
Verein Olten Tourismus 282
Verein offene Kinderarbeit (Robi-Spielplatz) 232
38 Einlagen in Spezialfinanzierungen
Keine Bemerkungen
39 + 49 Interne Verrechnungen
Interne Verrechnungen sind Belastungen und Gutschriften zwischen verschiedenen Aufgabenbereichen (Funktionen). Dabei werden insbesondere Personal- und Sachaufwendungen, Zinsen wie auch Erträge zwischen den einzelnen Funktionen verrechnet mit dem Ziel, die betriebswirtschaftliche Aufgabenerfüllung je Aufgabenbereich beurteilen zu können.
40 Steuererträge
Für die Budgetierung wird einerseits das Steuerjahr 2009 mit einem recht hohen Veranlagungsstand als Basis angenommen und anderseits auf die Angaben der kantonalen Steuerverwaltung sowie auf die Prognosen zum Wirtschaftswachstum abgestützt. Die budgetierten Steuereinnahmen liegen insgesamt 3.4 Mio. Fr. über dem Budget 2011.
Festlegung der Steuerfüsse
§ 144 Gemeindegesetz besagt folgendes:
1 Im Voranschlag ist der Steuerfuss für das nächste Jahr festzusetzen.
2 Der Steuerfuss ist so zu bemessen, dass der voraussichtliche Steuerertrag mit dem übrigen Ertrag mittelfristig den Aufwand der laufenden Rechnung einschliesslich der notwendigen Abschreibungen finanziert.
Die Festlegung der Steuerfüsse ist somit abhängig von den mittelfristigen Planergebnissen und nicht vom Resultat eines Budgetjahres.
Der Stadtrat beantragt basierend auf den Resultaten des Finanzplans 2012 – 2018 den Steuerfuss für natürliche und juristische Personen auf 95% des Staatssteuerbetrages festzulegen.
41 Konzessionen
Keine Bemerkungen.
42 Vermögenserträge
Aufgrund des anhaltend tiefen Zinsniveaus liegen die erwarteten Vermögenserträge 2012 mehrheitlich auf der Höhe der Rechnung 2010. Die gesteigerten Vermögenserträge stammen aus der Konzessionsabgabe der sbo.
43 Entgelte
Keine Bemerkungen.
45 Rückerstattungen von Gemeinwesen
Im Vergleich zum Vorjahr fallen die budgetierten Schulgelder von anderen Gemeinden etwas höher aus.
46 Beiträge für eigene Rechnung
Die höheren Kosten bei der Heilpädagogischen Sonderschule führen zu höheren Abgeltungen des Kantons. Für das Budgetresultat der Stadt Olten sind diese Positionen jedoch nicht erfolgswirksam.
7. Ergebnisse der Rechnungen mit Spezialfinanzierungen
141 Feuerwehr
Bei einem Aufwand von rund 1.61 Mio. Fr. und einem Ertrag von rund 1.16 Mio. Fr. schliesst das Budget 2012 mit einem Nettoaufwand von Fr. 447‘400 ab. Dieser Betrag liegt leicht tiefer als im Vorjahrbudget und wird mit allgemeinen Steuermitteln finanziert.
201 und 228 Sonderschulbereich (Sprachheilklassen/Heilpädagogische Sonderschule)
Der Ausgleich der Betriebsrechnungen erfolgt mit einem Staatsbeitrag gemäss Volksschulgesetz.
711 Abwasserentsorgung
Im Bereich Abwasserentsorgung sind bei voller Selbstfinanzierung und einem Umsatz von 4.5 Millionen Franken Abschreibungen von insgesamt 1.8 Mio. Fr. vorgesehen. Die Wiederbeschaffungswerte für die gemeindeeigenen Kanalisationen und Spezialbauwerke wurden vom Amt für Umwelt Kanton Solothurn auf 86,1 Millionen Franken berechnet. Der abzuschreibende Restbuchwert beträgt demgegenüber rund 6.5 Millionen Franken.
721 Abfallbeseitigung
Der Voranschlag rechnet mit einem Betriebsdefizit und einer Entnahme aus der Spezialfinanzierung von Fr. 43‘500.
783 Konfiskatsammelstelle
Der Voranschlag rechnet mit einem Überschuss und einer Einlage in die Spezialfinanzierung von Fr. 1‘700.
8. Investitionsbudget
Das Gemeindeparlament nahm im September 2011 Kenntnis vom Finanz- und Investitionsplan 2012 – 2018. Das vorliegende Investitionsbudget 2012 stellt eine Weiterbearbeitung dieser Planungsgrundlage dar. Die Notwendigkeit der Investitionen bzw. der Kreditbedarf ist im Anhang zur Investitionsrechnung pro Objekt begründet.
Nebst dem Bedarf für den stetigen Werterhalt im Hoch- und Tiefbau sind folgende Projekte mit Investitionstranchen im Jahr 2012 von über Fr. 600'000 im Voranschlag enthalten:
• Bahnhof Ost Unterführungen 3.500 Mio. Fr.
• Verkehrsprojekt Entlastung Region Olten (ERO) 3.180 Mio. Fr.
(inkl. Flankierende Massnahmen)
• Säli: San. Fassade, Ausführung Trakt III 3.050 Mio. Fr.
• Eissportanlage, Investitionsbeitrag 2.700 Mio. Fr.
• Bahnhof Ost Veloparkierung 2.200 Mio. Fr.
• Säli: Neue Heizung und Lüftung 1.700 Mio. Fr.
• Brücke Damm OSW 1.600 Mio. Fr.
• Parkleitsystem 1.500 Mio. Fr.
• Standortbeitrag für den Neubau der Fachhochschule Olten 1.500 Mio. Fr.
• Kirchgasse Innenstadt 1.250 Mio. Fr.
• Säli: Asbestsanierung Trakt I und III 1.210 Mio. Fr.
• Erschliessung Olten Südwest 1. Etappe 1.000 Mio. Fr.
• Bahnhof Ost Strassenraum 0.800 Mio. Fr.
• Fussgänger- /Veloverbindung Hammerallee OSW 0.800 Mio. Fr.
• Gösgerallee, 4. – 6. Etappe 0.770 Mio. Fr.
Die Investitionen für den Werterhalt können vollständig aus eigenen Mitteln aus der Laufenden Rechnung finanziert werden und die restlichen Projekte durch vorhandenes Eigenkapital gedeckt werden. Das Nettovermögen sinkt dadurch auf Basis der Rechnung 2010 und Budget 2012 auf rund Fr. 830 pro Kopf (Rechnung 2010 = Fr.2‘240).
9. Interpretation und Anmerkungen zu relevanten Kennzahlen
Selbstfinanzierungsgrad
allgemein
unter 70 % grosse Neuverschuldung
70 – 100 % verantwortbare Neuverschuldung
Der Selbstfinanzierungsgrad eines Jahres ist nur bedingt aussagefähig, da er vom Investitionsvolumen stark abhängig ist und deshalb von Jahr zu Jahr grossen Schwankungen unterworfen sein kann. Die Beurteilung über eine längere Planperiode hat die grössere Aussagekraft. Zudem muss die Nutzungsdauer einer grösseren Investition in die Finanzüberlegungen miteinbezogen werden (Nachhaltigkeit der Investition).
Der gegenüber dem Vorjahresbudget markant verbesserte Selbstfinanzierungsgrad von 66.8% genügt als Einzelwert nicht. Der Blick auf die Investitionskategorien zeigt aber, dass die werterhaltenden Investitionen zu 100% selbstfinanziert sind.
Nettoschuld pro Einwohner
Die Beurteilung dieser Kennzahl ist im neuen Rechnungsmodell wie folgt definiert:
bis 1'000 Fr. geringe Verschuldung
1'001 – 2'500 Fr. mittlere Verschuldung
2'501 – 5'000 Fr. hohe Verschuldung
> 5'000 Fr. sehr hohe Verschuldung
Aufgrund der aktuellen Finanzkraft und den festgelegten Finanzzielen mussten bereits im Rahmen des Finanzplans Prioritäten gesetzt werden.
Der im Finanzplan 2012 – 2018 aufgezeigte Abbau des Nettovermögens bis zu einer Nettoschuld von Fr. 2‘068 pro Einwohner per Ende der Planperiode zeigt die Notwendigkeit einer langfristig ausgelegten, nachhaltigen Finanzplanung.
10. Zusammenfassung
Der Voranschlag 2012 wurde basierend auf den Budgetvorgaben und dem Finanzleitbild erstellt. Die Vorgabe einer Steuersenkung auf 95% wurde auf der Basis eines realistischen Szenarios unter Einbezug aller verfügbaren Informationen im Laufe des Planungsprozesses überprüft und beibehalten.
Die hohe Investitionstätigkeit in der Planperiode des Finanzplans zeigt mit ihren Auswirkungen auf den Selbstfinanzierungsgrad und damit auf die Verschuldung mit aller Deutlichkeit die finanziellen Grenzen für den Haushalt der Stadt Olten und die damit verbundene Notwendigkeit der massvollen Prioritätensetzung,
Mögliche Veränderungen in der Wirtschaftslage und bei den Steuereinnahmen verlangen eine periodische und kritische Überprüfung der mittelfristigen Planung.
Nach Abschluss der Grossprojekte ist die Investitionstätigkeit auf ein langfristig finanzierbares Niveau zu bringen.
Beschlussesantrag:
I.
1. Der Voranschlag 2012 der Laufenden Rechnung mit einem Mehrertrag von
Fr. 162‘300 wird genehmigt.
2. Die Investitionsrechnung der Allgemeinen Verwaltung und der Spezialfinanzierung mit Nettoinvestitionen von Fr. 35‘467‘000 wird genehmigt.
3. Die Feuerwehrersatzabgabe wird unverändert auf 9% der einfachen Staatssteuer festgelegt (Minimum Fr. 20.00, Maximum Fr. 400.00).
4. Der Steuerfuss für die natürlichen Personen wird auf 95% der einfachen Staatssteuertarife festgelegt.
5. Der Steuerfuss für die juristischen Personen wird auf 95% der einfachen Staatssteuertarife festgelegt.
6. Das Budget der Regionalen Zivilschutzorganisation (RZSO) mit einem Aufwand und Ertrag von Fr. 658‘000 wird genehmigt.
7. Das Budget des Regionalen Führungsstab Bevölkerungsschutz (RFSB) mit einem Aufwand und Ertrag von Fr. 38‘700 wird genehmigt.
8. Das Budget der Sozialregion Olten mit einem Aufwand und Ertrag von Fr. 30‘526‘300 wird genehmigt.
9. Der Stadtrat wird ermächtigt, zur Deckung des gesamten neuen Fremdkapitalbedarfs (ohne Refinanzierungen, inkl. Kapitalvermittlungen sbo, Pensionskasse) maximal 10 Millionen Franken aufzunehmen.
II.
Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.